Bilder: pixabay Seit Februar 2025 bietet die KfW für die beiden Verwendungszwecke "Innovationsvorhaben" oder "Digitalisierungsvorhaben" im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit einen ERP-Förderzuschuss in Höhe von 3 Prozent des ausgezahlten Kredits, maximal jedoch 200.000 EUR, an. Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind die Zusage und vollständige Auszahlung eines Programmkredits 380. Der Zuschuss ist vom Unternehmen gemeinsam mit dem Kredit bei der dem Finanzierungspartner (Hausbank) vor Ort zu beantragen. Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert die KfW den Finanzierungsbedarf (Investitionen und Betriebsmittel) ab 25.000 Euro im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben mittelständischer Unternehmen und junger Unternehmen. Einige Beispiele für Digitalisierungsvorhaben: Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0) Entwicklung und Implementierung eines IT- und/ oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren Digitale Plattformen, Apps und digitale Vertriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen und vieles mehr Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen. Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben. Weitere Informationen unter www.kfw.de Seit Dezember 2024 bietet das Land MecklenburgVorpommern mit der Einstellungsrichtlinie Zuschüsse für die Einstellung von Mitarbeitern mit Meister- oder Hochschulabschluss in ausgewählten Branchen an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Unterstützung von Mitteln des Bundes kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Zuschüsse zu den Personalausgaben bei der Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen für Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen. FÖRDERBEDINGUNGEN Direkte Personalausgaben (Bruttolohn vor Steuern und gesetzliche Sozialausgaben) für neue und zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen Der Arbeitsplatz muss sich im Land MecklenburgVorpommern befinden Bezogen auf die neu eingestellte Person muss es sich um eine Ersteinstellung handeln oder der technische Hochschul-/Meisterabschluss darf bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen Der Arbeitsvertrag muss unbefristet geschlossen werden (branchenübliche Probezeit möglich) und das monatliche Bruttogehalt bei Hochschulabsolventen mindestens 4.200,00 EUR und bei Meistern mindestens 3.800,00 EUR (bezogen auf 40 Std./Woche) betragen Die Zuwendungshöchstdauer beträgt 24 Monate ab dem Einstellungsdatum Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben und ist je geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt auf maximal 30.000,00 EUR in den ersten 12 Monaten ab dem Einstellungsdatum und maximal 15.000,00 EUR in den folgenden 12 Monaten WEITERE INFORMATIONEN UND ANTRAGSVERFAHREN Die vollständige Richtlinie sowie die Antragsunterlagen sind auf der Web-Seite des Landesförderinstitutes unter www.lfi-mv.de abrufbar. Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages. ERP-DIGITALISIERUNGS-UND INNOVATIONSKREDIT Neuer Förderzuschuss NEUEINSTELLUNGEN Personalkostenzuschüsse IHK ZU SCHWERIN Frank Witt 0385 5103-306 witt@schwerin.ihk.de 34 Existenzgründungen & Unternehmensförderung Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2025
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