Handelsabkommen sollen im „EU-only“-Modus abgeschlossen werden. Ziel ist eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung – mit einheitlichen Ursprungsregeln, bürokratiearmen Verfahren und flexiblen Nachweisoptionen. Die zunehmend komplexen Anforderungen an Unternehmen – etwa in Umwelt- und Sozialfragen – drohen zum Wettbewerbsnachteil zu werden. Hier fehlen im Koalitionsvertrag bislang klare Entlastungsperspektiven. Die Bundesregierung sollte aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft aktiv auf eine wirtschaftlich sinnvolle EUGesetzgebung hinwirken. ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT: FREIRÄUME STATT REGULIERUNGSDRUCK Der Grundsatz „Freiwilligkeit, Anreize, Eigenverantwortung“ wird positiv bewertet. Statt zusätzlicher Nachweispflichten braucht es praxistaugliche Regeln und Offenheit für Innovationen – von der Fischerei über alternative Proteine bis hin zur Tierhaltung. So soll die Fischerei entsprechend den Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) und der Leitbildkommission Ostseefischerei gestärkt werden, ebenso wie die Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger alternativer Proteine. Unter Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette soll das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich überarbeitet werden, um es praxistauglich zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten. Ein generelles Verbot ganzer Stoffgruppen wie PFAS lehnt die Wirtschaft ab. Wo Alternativen existieren, soll ein schneller Ersatz erfolgen. BILDUNG, FORSCHUNG UND VERTEIDIGUNG Der Hochschulbereich mit den vielfältigen Möglichkeiten für Kooperationen Wissenschaft-Wirtschaft muss zukunftsfähig ausgestaltet und ausfinanziert werden. Kürzungen in diesem Bereich sind kontraproduktiv und werden von der Wirtschaft klar abgelehnt! CHANCEN FÜR MV Forschung und Entwicklung (FuE) sind Treiber von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit – auch in sicherheitsrelevanten Bereichen. Mecklenburg-Vorpommern könnte von Investitionen in maritime Sicherheit und verteidigungsnahe Forschung profitieren. Hieraus ergeben sich nicht selten auch zivile Anwendungen. Auch die maritime Sicherheit in Nord- und Ostsee ist von Bedeutung. Der Koalitionsvertrag nennt ausdrücklich den wehrtechnischen Mittelstand. Wichtig ist nun die schnelle Klärung von Produktionskapazitäten, Finanzierung und die konkrete Ausgestaltung neuer Sicherstellungsgesetze. Die norddeutschen IHKs werden diesen Prozess und die Auswirkungen auf die Wirtschaft Norddeutschlands aktiv begleiten. MINDESTLOHN: WETTBEWERBSFÄHIGKEIT SICHERN Ein Schwerpunkt vieler IHK-Gremiensitzungen war die aktuelle Mindestlohndebatte, die im neuen Koalitionsvertrag einen bedeutenden Platz einnimmt. Die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro bringt besonders für arbeitsintensive Branchen – etwa in der Landwirtschaft – große Herausforderungen. Auch wegen des Abstandsgebots zu höheren Lohngruppen ist ein deutlicher Lohnkostenschub zu erwarten, der die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Ob dann aber der Spargelanbau oder der von Beerenfüchten noch rentabel ist, wird bei Unternehmen der Branche bezweifelt. Politik muss hier mit Augenmaß agieren und Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen prüfen. Eine zukunftsorientierte, pragmatische Politik Wirtschafts- und Industriepolitik für die kommenden Jahre muss sich zahlreichen Herausforderungen stellen, muss abgewogen die Interessen des Wirtschafts- und Industriestandortes beachten, um so die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern und den Unternehmen Freiräume für Innovation und Wachstum zu schaffen. Das Lächeln für die Kamera darf nicht darüber hinweg täuschen, dass sich die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der drei Industrie- und Handelskammern in den regelmäßigen Gesprächen mit dem Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank (3.v.r.) intensiv für die Belange der Interessen unserer Unternehmerinnen und Unternehmer einsetzen. Die Umsetzung durch das Land sorgt in vielen Bereichen für Unmut und geht nach Auffassung der Wirtschaftskammern viel zu schleppend voran. Standortpolitik 13 Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2025
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