Bild: Pixabay Die Berufsschule ist der Partner im System der betrieblichen Berufsausbildung und erfüllt mit den Ausbildungsbetrieben einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Sie vermittelt Jugendlichen in einem Ausbildungsverhältnis gemeinsam mit ausbildenden Betrieben und außerbetrieblichen Ausbildungsstätten eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Anmeldung des Auszubildenden zur Berufsschule muss vor dem Ausbildungsstart erfolgen, so dass die Berufsschule die Möglichkeit hat, dem Ausbildungsunternehmen die Terminplanung (Beschulungsplan) mitzuteilen. Dieser ist für die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe auch auf den jeweiligen Internetseiten einzusehen. RAHMENLEHRPLAN Die Ausbildungsunternehmen folgen der sachlich-zeitlichen Gliederung, die Berufsschule dem Rahmenlehrplan. Beide Dokumente sind aufeinander abgestimmt. Im Verlauf der Berufsausbildung sollten die Partner Betrieb und Berufsschule regelmäßig aufeinander zugehen und die Schwerpunkte koordinieren. Dies kann über gemeinsame Ausbilderarbeitskreise erfolgen, Tage der offenen Türen oder Fachtagungen an der Berufsschule ist die Voraussetzung für eine Abstimmung der Inhalte und zeitlichen Abläufe in Schule und Betrieb sowie die Berücksichtigung aktueller Anforderungen bzw. Spezialisierungen aus den Ausbildungsbetrieben im Berufsschulunterricht. BLOCKUNTERRICHT In den Berufsschulen Westmecklenburgs wird der Berufsschulunterricht in zusammenhängenden Blöcken von mindestens einer Woche Dauer durchgeführt. Die Festlegung des Unterrichts regelt die Berufsschule in eigener Verantwortung nach pädagogischen Gesichtspunkten und ihren unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten; dabei sind die betrieblichen Ausbildungsbelange zu berücksichtigen. In der Berufsschule wird in Fachklassen für Einzelberufe oder Berufsgruppen unterrichtet; bei einer geringen Zahl von Schülerinnen und Schülern werden Landesfachklassen für Einzugsbereiche mehrerer Schulen oder Landesfachklassen für das ganze Land gebildet. Reicht die Zahl der Auszubildenden nicht aus, um Landesfachklassen einzurichten, kann die oberste Schulbehörde bestimmen, dass die Berufsschulpflicht in Fachklassen anderer Länder zu erfüllen ist. BERUFSSCHULPFLICHT Wichtig ist das Grundverständnis, dass der Besuch der Berufsschule Pflicht für alle Auszubildenden ist. Die Pflicht zu erfüllen bzw. anzumahnen liegt sowohl in Verantwortung der Auszubildenden als auch des Ausbildenden. Das Ausbildungsunternehmen hat den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule freizustellen und anzuhalten. Dazu gehört auch, die Erwartungen des Ausbildungsunternehmens zum Berufsschulbesuch, Leistungsansprüche, Kommunikationswege und Rückmeldungen zu äußern und natürlich deren Erfüllung nach einem Berufsschulblock auch einzufordern. Der Auszubildende hat die Berufsschule zu besuchen. Geschieht das nicht, so ist nicht nur der fachliche Erfolg der Berufsausbildung gefährdet. Es muss auch damit gerechnet werden, dass aufgrund der Fehlzeiten die Zulassung zu den Prüfungen verwehrt wird. Die fachliche Ausrichtung und die Unterrichtsorganisation an den 5 Berufsschulen Westmecklenburgs sind stabil. Jährlich finden die notwendigen Abstimmungen auf Landesebene statt. Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin (BSWV – Schwerin) 19059 Schwerin, Obotritenring 50 0385 760590, Fax: 0385 7605968 info@bswv-sn.de Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin – Technik (BST – Schwerin) 19059 Schwerin, Gadebuscher Str. 153 0385 440070, Fax: 0385 4400725 schule@bs-technik-schwerin.de Berufsschulzentrum Nord – Wismar 23968 Wismar, Lübsche Straße 207 03841 6426-56, Fax: 03841 6312813 dg-luebsche@bsz-nord.de Dienstgebäude Wismar, Mozartstraße 23968 Wismar, Mozartstraße 54 03841 6313-0, Fax: 03841 6313-13 dg-mozart@bsz-nord.de Dienstgebäude Zierow 23968 Zierow, Lindenstraße 15 03841 6300-0, Fax: 03841 6300-63 dg-zierow@bsz-nord.de Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim Eldestraße 7, 19370 Parchim 03871 443173, www.bs-parchim.de Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim - Nebenstelle Ludwigslust Techentiner Str. 1, 19288 Ludwigslust 03874 4255-0, www.bs-parchim.de Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Ludwigslust Parchim - Nebenstelle Hagenow Bahnhofstr. 130, 19230 Hagenow 03883 524000, www.bs-parchim.de DUALE BERUFSAUSBILDUNG Der Partner Berufsschule IHK ZU SCHWERIN Peter Todt 0385 5103-401 todt@schwerin.ihk.de 22 Aus- und Weiterbildung Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2025
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