Bild: IHK Am 18. März 2025 fand im zentral gelegenen Townhouse by Vagabond Wismar die Auftaktsitzung des IHK-Tourismusausschusses für die neue Legislaturperiode statt. Die Touristiker widmeten sich einem hochaktuellen Thema, das die Branche nachhaltig prägt: die Digitalisierung im Gastgewerbe. Die Digitalisierung beeinflusst die Abläufe und Möglichkeiten der Touristik-Branche – angefangen bei Online-Buchungsplattformen bis hin zu automatisierten internen Betriebsprozessen. Eine zentrale Erkenntnis der Sitzung: Die IHK-Digitalisierungsumfrage 2024 zeigt, dass Kundenbindung das Hauptmotiv für die digitale Transformation im Gastgewerbe ist. Gemeinsam mit der Digitalisierungslotsin Jette Mulsow erhielten die Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über den Stand der Digitalisierung, sowohl im Front- als auch im Backoffice. Eindrucksvolle Praxisbeispiele verdeutlichten, wie die Digitalisierung im Gastgewerbe und im Tourismus angewendet werden kann. Dr. Damian Klimke stellte die Lebensmitteldeklarations-App Allergo vor, die eine innovative Lösung für die Gastronomie bietet. Ein Beispiel, wie KI-Einsatz im Gastgewerbe bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung unterstützen, zu einer Zeitersparnis führen und gleichzeitig noch auf individuelle Gästebedürfnisse eingehen kann. Olaf Stepputat präsentierte Datentechnologien des jungen Wismarer Unternehmens SonoBeacon, die Besucherlenkung im Tourismus optimieren kann. Den Abschluss der Sitzung bildete eine inspirierende Führung durch das Townhouse Wismar by Vagabond Club, organisiert von Generalmanagerin Mareike Cremer – ein beeindruckender Einblick. FAZIT DER SITZUNG: Die Digitalisierung bietet immense Chancen für das Gastgewerbe, doch gleichzeitig bleibt die Unterstützung von Kleinstbetrieben und die Förderung kleinerer Projekte durch das Land entscheidend. Der Tourismusausschuss der IHK zu Schwerin setzt sich dafür ein, diesen Wandel aktiv mitzugestalten und die Branche zukunftssicher aufzustellen. DIGITALISIERUNG IM GASTGEWERBE IHK-Tourismusausschuss Vom 1. April bis 1. Juli 2025 können sich Gründer für den KfW Award Gründen 2025 bewerben. Die KfW Bankengruppe zeichnet mit diesem renommierten Wettbewerb junge Unternehmen und Start-ups aus ganz Deutschland aus, die für ihre Ideen und ihren Mut öffentliche Anerkennung erfahren sollen. Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen bzw. Unternehmensnachfolger/innen ab Gründungsjahr 2020. Insgesamt wird ein Preisgeld in Höhe von 35.000 Euro vergeben. Die Jury besteht aus erfahrenen Personen aus der KfW, Förderbanken, Politik und Wirtschaft. Sie bewerten die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein. Nach diesen Kriterien wird aus jedem Bundesland je ein Unternehmen prämiert. Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 Euro. Sie qualifizieren sich ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 Euro dotiert ist. Weiterhin vergibt die Jury einen Sonderpreis (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/ innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 Euro verbunden. Die Unternehmen werden am 6. November 2025 in einer feierlichen Veranstaltung ausgezeichnet. Über sie berichtet der TV-Sender n-tv in einer Sondersendung. Bei der Vermarktung ihrer Erfolgsgeschichten werden die Unternehmen von einer PR-Agentur unterstützt, ausgewählte Unternehmen haben die Chance auf einen TV-Beitrag. Die Anmeldung zum KfW Award Gründen erfolgt unter www.gc25.kfwawards.de KFW AWARD GRÜNDEN Erfolgreiche Gründungen gesucht IHK ZU SCHWERIN Frank Witt 0385 5103-306 witt@schwerin.ihk.de Existenzgründungen & Unternehmensförderung 27 Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2025
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