Bilder: Impressum Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Eigentümer und Verlag: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 1110 41, 19010 Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin 0385 5103-0 Fax: 0385 5103-999 info@schwerin.ihk.de www.ihk.de/schwerin Verantwortlich: Peter Todt Redaktion: Andreas Kraus Titelfoto: Prof. Oliver Hantke IHK/info@paperheroes.de Erscheinungstag: 28.05.2025 Verlag: maxpress agentur für kommunikation GmbH & Co. KG, Stadionstr. 1, 19061 Schwerin 0385 760520 anzeigen@maxpress.de Druck: MOD Offsetdruck GmbH Gewerbestr. 3, 23942 Dassow Druckauflage: 20.000 Exemplare (II/2025: 20.000) Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Mitglieder der IHK zu Schwerin erhalten das Objekt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenfrei. Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK zu Schwerin. Im freien Verkauf beträgt der Bezugspreis pro Heft 1,50 Euro. Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind und als solche kenntlich gemachte Zitate, geben nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zur Kürzung und Änderung aller Beiträge vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Gewähr übernommen. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe (Belegexemplar erbeten). Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gibt hiermit bekannt, dass nachstehender Sachverständiger am 10. März 2025 für die Dauer von fünf Jahren erneut öffentlich bestellt wurde: Dr.-Ing. Wieland Kirchner Sachgebiet: „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ Schwerin, den 10. März 2025 gez. Matthias Belke gez. Peter Todt Präsident amt. Hauptgeschäftsführer Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gibt hiermit bekannt, dass nachstehender Sachverständiger: Dipl.-Ing. Thomas Gauerke Sachgebiet: „Betontechnologie“ zum 26. April 2025 erloschen ist. Schwerin, den 25. Februar 2025 gez. Matthias Belke gez. Peter Todt Präsident amt. Hauptgeschäftsführer BESCHLUSS DER VOLLVERSAMMLUNG DER IHK ZU SCHWERIN AM 23.03.2025 „Regelung der IHK zu Schwerin für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach §§ 50b ff. BBiG in Verbindung mit der BBFVerfV“ Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin hat in ihrer Sitzung am 26.03.2025 beschlossen, die Aufgabe der IHK zu Schwerin für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach §§ 50b ff. BBiG gemäß §10 IHKG an die Handelskammer Hamburg zu übertragen. Schwerin, den 26.03.2025 Industrie-und Handelskammer zu Schwerin gez. Matthias Belke gez. Peter Todt Präsident amt. Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 15.05.2025 i.A. gez. Dr. Steffen Clauß Die vorstehende Änderung wird hiermit ausgefertigt und im IHK-Mitteilungsblatt „Wirtschaftskompass, Ausgabe 3 für die Monate Mai/Juni 2025 veröffentlicht. Schwerin, den 15.05.2025 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gez. Matthias Belke gez. Peter Todt Präsident amt. Hauptgeschäftsführer Amtliche Bekanntmachungen 36 Recht & Steuern Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2025
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