Die IHKs in Deutschland und insbesondere die norddeutschen IHKs fordern seit langer Zeit eine deutliche und vor allem spürbare Senkung der Stromkosten. Come to where the power is kann nur bei geringeren Strombezugskosten in den Regionen mit einer hohen Ausbaudichte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie fruchten. Die Bundesregierung hat nun Anfang September ein umfangreiches Strompaket verabschiedet. Kernpunkte sind ein Bundeszuschuss zur Absenkung der Netzentgelte ab 2026 sowie die Verstetigung der Stromsteuerentlastung für bestimmte Unternehmensgruppen. Die Entlastungswirkung fällt regional und nach Zielgruppe unterschiedlich aus. Das nun vom Bundeskabinett beschlossene Paket zur Strompreisentlastung kann die Breite der Wirtschaft nicht zufrieden stellen. Die finanzielle Entlastung von Haushalten und Unternehmen soll über zwei zentrale Hebel erfolgen: Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten und über eine Absenkung der Stromsteuer nur für bestimmte Branchen und nicht für die Wirtschaftsunternehmen insgesamt. Damit die Entlastung ab Januar 2026 greifen kann, müssen die gesetzlichen Regelungen bis spätestens 10. Oktober 2025 verabschiedet sein. Nur dann können die Netzbetreiber den Zuschuss bei der Entgeltkalkulation für das Jahr 2026 berücksichtigen. Ab dem Jahr 2026 plant die Bundesregierung einen Netzentgeltzuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzbetreiber. Der Zuschuss soll bis 2029 jährlich ausgezahlt werden und umfasst in Summe eine Entlastung von 26 Mrd. Euro. Finanziert wird dieser Betrag aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Ziel ist eine Absenkung der gestiegenen Netzentgelte, die derzeit rund ein Drittel des Strompreises im Gewerbe ausmachen. Die Bezuschussung der Netzentgelte ab 2026 kann eine direkte Entlastungswirkung für die Breite der gewerblichen Wirtschaft entfalten. Der Zuschuss wird an die Betreiber der Übertragungsnetze gehen und von dort über die nachgelagerten Verteilnetze bis zu den Abnehmern weitergegeben. Die geschätzte Entlastung liegt nach Angaben der Bundesregierung bei durchschnittlich 2 Cent je Kilowattstunde. Eine Verpflichtung oder Garantie zur tatsächlichen Entlastung der Stromabnehmer ist den Beschlussunterlagen nicht zu entnehmen. Die tatsächliche Entlastung variiert zudem je nach Region, da die Netzentgelte in den Regionen unterschiedlich hoch sind. STROMSTEUERENTLASTUNG Zweiter Bestandteil des Strompakets ist die Verstetigung der Stromsteuerabsenkung auf EU-Mindestniveau. Allerdings nur für bestimmte Unternehmensgruppen. Die Maßnahme gilt für über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft, darunter auch produzierende Handwerksbetriebe. Eine allgemeine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen ist nicht vorgesehen. Die Stromsteuerregelung adressiert lediglich das produzierende Gewerbe und blendet damit zahlreiche Branchen wie Gastronomie, Handel aber auch die Logistik und Hafeninfrastruktur aus. Große Teile der Wirtschaft bleiben damit erst einmal außen vor. Auch gibt die Bundesregierung keine Perspektive, ab wann die versprochene Stromsteuersenkung für alle folgen soll. FAZIT Das Strompaket stellt eine kurzfristige Maßnahme zur Stabilisierung der Stromkosten dar. Sie ist jedoch kein Ersatz für eine kosteneffiziente Reform der Netzentgeltsystematik. Die Senkung der Netzentgelte sollte nicht nur die "Stromautobahnen" betreffen. Eine Vielzahl der Unternehmen sind im Mittelspannungsnetz angeschlossen, welches insbesondere in Norddeutschland massiv ausgebaut wurde mit hohen Ausbaukosten, was sich dann auch in den Netzentgelten niederschlägt. Die Wirtschaft hätte sich eine deutlich spürbarere Netzentgeltentlastung gewünscht mit einer regionalen Differenzierung: Hohe Entlastungen in Regionen mit hohen Netzentgelten wäre ein Gebot der Fairness. Zudem bleibt es wichtig die Stromkosten zukünftig für alle zu entlasten, indem die Stromsteuer gesenkt und weitere Umlagen in den Bundeshaushalt überführt werden. STROMPAKET IM KABINETT BESCHLOSSEN Netzentgelte und Stromsteuer Bild: pixabay_sunset-7677730 IHK ZU SCHWERIN Klaus Uwe Scheifler 0385 5103-301 scheifler@schwerin.ihk.de Standortpolitik 15 Wirtschaftskompass 09 | 10 | 2025
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