IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 09, 10/2025

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gibt hiermit bekannt, dass nachstehender Sachverständiger am 28. Juli 2025 für die Dauer von fünf Jahren öffentlich bestellt und vereidigt wurde. Herr Lars Brügmann Pokrenter Str. 6, 19205 Pokrent Sachgebiet: „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken - Landwirtschaft“ Schwerin, den 28. Juli 2025 gez. Matthias Belke gez. Peter Todt Präsident amtierender Hauptgeschäftsführer Amtliche Bekanntmachung Bilder: pixabay_data-security-9145391 Der EU-Data-Act soll den Austausch und die Nutzung von Unternehmensdaten entlang der gesamten wirtschaftlichen Wertschöpfungskette verbessern oder erstmals ermöglichen. Er ist eine EU-Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rats, welche am 11. Januar 2024 in Kraft trat und seit dem 12. September unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar ist. Vor dem EU-Data-Act war es einzelnen Unternehmen nur schwer möglich, Daten für die Optimierung ihres Unternehmens zu generieren. Dies beruhte auf mangelnden Anreizen für Dateninhaber, ihre personenbezogenen Daten weiterzugeben, auf fehlenden einheitlichen Verfahren für die Datenweitergabe und des Missbrauchs vertraglicher Ungleichgewichte hinsichtlich Datenzugang und Datennutzung.  WAS REGELT DER EU-DATA-ACT? Ziel ist zum einen, digitale Innovationen zu fördern und zum anderen soll ein regulativer Rahmen für einen fairen ausgeglichenen Wettbewerb auf dem Datenmarkt geschaffen werden. Der EU-Data-Act stellt den Regelungsbereich der Datenzugänglichkeit als solche in den Vordergrund und erfasst daher sowohl personenbezogene Daten als auch Daten ohne Personenbezug aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten. Vorschriften bestehen hinsichtlich:  Der Zugänglichkeit sowie dem Recht auf Weiterleitung von Daten vernetzter Produkte oder damit verbundener Dienste (sowohl B2B als auch B2C)  Der Verpflichtung der Dateninhaber, diese Daten Nutzern oder Dritten unter fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen bereitzustellen (inkl. Entgeltregelungen im B2B-Bereich)  Des Verbots missbräuchlicher Vertragsklauseln für den Datenzugang und die Datennutzung zwischen Unternehmen (B2B),  Der Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit (B2G)  Vertraglicher Regelungen und der technischen Umsetzung beim Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten („Cloud Switching“)  WER IST DIE ZIELGRUPPE DES EU-DATA-ACTS? Er richtet sich an Hersteller und Anbieter unabhängig vom Ort der Niederlassung, Nutzer vernetzter Produkte, verbundener Dienste und Datenverarbeitungsdienste sowie an Dateninhaber und Datenempfänger, die innerhalb der EU tätig sind. Ausgenommen sind nach Art. 7 VO (EU) 2023/2854 iVm Art. 2, Art. 3 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG die Daten von Kleinst- und Kleinunternehmen, welche bei der Nutzung von vernetzten Produkten generiert werden, sofern sie keine größeren Partner haben und nicht als Unterauftragnehmer an der Herstellung beteiligt sind. Gleiches gilt für mittlere Unternehmen, die seit weniger als einem Jahr als solches gelten oder innerhalb eines Jahres nach Inverkehrbringen ihres Produkts.  WAS UNTERNEHMER NUN TUN SOLLTEN 1. Betroffenheit genau prüfen 2. Datenbestände, -ströme, -arten erfassen 3. Datenzugänglichkeit sicherstellen (Access by Design) 4. Datenlizenzverträge vorbereiten für die Nutzung nicht-personenbezogener Daten 5. Datensicherheit & Geschäftsgeheimnisse schützen 6. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen (z. B. NDAs, Zugangskontrollen) 7. Interoperabilität prüfen 8. Verträge überprüfen 9. Mitarbeiterschulungen durchführen Der EU-Data-Act bringt Unternehmen neue Zugangsrechte und Pflichten, die Anreize für die Unternehmensdigitalisierung schaffen. Er fördert die Datengewinnung und schafft klare Regeln für einen Datenaustausch auf Augenhöhe. Dies ist nicht nur eine Herausforderung, sondern bietet insbesondere auch eine Chance für neue digitale Geschäftsmodelle. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Dokumentennummer 6729006.  EU-DATA-ACT Austausch und Nutzung von Daten IHK ZU SCHWERIN Thilo Krüger  0385 5103-514 krueger@schwerin.ihk.de Autorin: Nadine Haase, Juristische Praktikantin in der IHK zu Schwerin, September 2025 Recht & Steuern  39 Wirtschaftskompass 09 | 10 | 2025

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