IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 09, 10/2025

Bilder: Impressum Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Eigentümer und Verlag: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 1110 41, 19010 Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin  0385 5103-0 Fax: 0385 5103-999 info@schwerin.ihk.de www.ihk.de/schwerin Verantwortlich: Lisa Haus Redaktion: Andreas Kraus Titelfoto: Prof. Dr.-Ing. Ingo A. Müller IHK/info@paperheroes.de Erscheinungstag: 01.10.2025 Verlag: maxpress agentur für kommunikation GmbH & Co. KG, Stadionstr. 1, 19061 Schwerin  0385 760520 anzeigen@maxpress.de Druck: MOD Offsetdruck GmbH Gewerbestr. 3, 23942 Dassow Druckauflage: 21.000 Exemplare (II/2025: 21.000) Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Mitglieder der IHK zu Schwerin erhalten das Objekt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenfrei. Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK zu Schwerin. Im freien Verkauf beträgt der Bezugspreis pro Heft 1,50 Euro. Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind und als solche kenntlich gemachte Zitate, geben nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zur Kürzung und Änderung aller Beiträge vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Gewähr übernommen. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe (Belegexemplar erbeten). Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) In einer Blitzumfrage hat der DIHK-Arbeitskreis für Sachverständigenwesen Informationen zur rechtssicheren elektronischen Kommunion mit der Justiz bei den Sachverständigen abgefragt. Für die IHK-Sachverständigen im Mecklenburg-Vorpommern zeichnete sich Nachholbedarf ab. Laut der bundesweiten, nicht repräsentativen Umfrage gaben über 71 Prozent der befragten Sachverständigen an, keinen sicheren Übermittlungsweg zu nutzen (bundesweit: 52 Prozent). Ein Sicherer Übermittlungsweg ist eine Form der rechtssicheren, elektronischen Kommunikation durch Nutzung eines besonderen elektronischen Postfaches mit hoher Sicherheitsstufe. Der Vorteil ist, dass das übermittelte Gutachten keiner qualifizierten elektronischen Signatur als Ersatz für die handschriftliche Unterschrift bedarf. Mit 59,4 Prozent gibt die Mehrheit der MV-Sachverständigen an, eingescannte Gutachten zu versenden, die sie vorher ausgedruckt, gestempelt und unterschrieben haben (bundesweit: 39,6 Prozent). Nur 9,4 Prozent der MV-Sachverständigen geben an, die qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen (bundesweit 30,7 Prozent). Grund für die Umfrage war, dass Sachverständige zur Einrichtung eines sicheren Übermittlungsweges verpflichtet sind, § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Für die schleppende Einrichtung gibt es vermutlich mehrere Gründe. Einerseits ist der Alltag von Sachverständigen durch private Gutachtenaufträge geprägt, welche weder ein Postfach noch eine Signatur zwingend voraussetzen. Andererseits erschließt sich der Themenbereich nicht sofort. Die Umsetzung erfordert zunächst Zeit und Offenheit für technische Neuerungen. An der kurzzeitigen Umfrage nahmen circa ein Drittel der Sachverständigen aus MecklenburgVorpommern teil. Die Umfrage bestätigt, dass die rechtssichere Kommunikation weiterhin Thema auf Fachveranstaltungen im Bundesland sein sollte. Der nächste Vortrag dazu wird am 16. Oktober 2025 bei den Nordischen Bausachverständigen-Tagen in Wismar stattfinden.  SICHERE ÜBERMITTLUNGSWEGE UNTER IHK-SACHVERSTÄNDIGEN Bundesweite Blitzumfrage IHK ZU SCHWERIN Syndikusrechtsanwältin Luise-Henriette Stegen  0385 5103-513 stegen@schwerin.ihk.de Bild: Pixabay social-media-3846597 40  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 09 | 10 | 2025

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