IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 11, 12/2025

Bild: IHK Netzwerken in entspannter Atmosphäre und ein interessantes Unternehmen aus der Region kennenlernen, das war der IHK-Herbsttreff 2025. 120 interessierte Unternehmerinnen und Unternehmen folgten der Einladung am 29. Oktober 2025. Die Schottel GmbH in Wismar war dabei das gastgebende Unternehmen und erzeugte sehr viel Neugierde. Das Unternehmen ist Weltmarktführer für die Entwicklung und Produktion von rundum steuerbaren Antriebs- und Manövriersystemen sowie kompletten Antriebsanlagen bis zu 30 MW Leistung für beispielsweise Schlepper aller Größen. Damit steht Schottel für die wichtige maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit 2.000 Betrieben und 37.500 Beschäftigten. IHK-Präsident Matthias Belke und Lisa Haus, Hauptgeschäftsführerin der IHK zu Schwerin, begrüßten in der Schottel-Werkshalle die Gäste: Unternehmerinnen und Unternehmer aus unterschiedlichsten Branchen und Betriebsgrößen, den Wismarer Bürgermeister Thomas Beyer, die erste Stellvertreterin des Landrates, Katrin Patynowski und natürlich die Vertreter des gastgebenden Unternehmens, Stefan Kaul, den Chefmanager des Unternehmens mit Hauptsitz in Spay, sowie Dr. Michael Potts, der den Standort in Wismar führt. Nach dem äußerst großen Zuspruch 2025 können sich die Mitglieder der IHK zu Schwerin auch 2026 wieder auf interessante, unterhaltsame und informative Jahreszeitentreffen freuen.  ZU GAST BEI DER SCHOTTEL GMBH IN WISMAR IHK-Herbsttreff IHK ZU SCHWERIN Manuel Zirm  0385 5103-143 zirm@schwerin.ihk.de Anfang September 2025 haben die IHKs über ihren Dachverband DIHK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) Stellung bezogen.  WORUM GEHT ES? Staat und Wirtschaft sind gemeinsam gefordert, die Sicherheit der Netze und kritischer Anlagen zu gewährleisten. Einheitliche Maßstäbe zur Verbesserung der Sicherheit, insbesondere kritischer Infrastrukturen, sind von besonderer Bedeutung für das Funktionieren der gesamten deutschen Wirtschaft. Das Gesetz adressiert dieses Anliegen, indem es die physische Sicherheit und Resilienz von Betreibern kritischer Infrastrukturen stärken soll. Es setzt die EU CER-Richtlinie (EU 2022/2557) um und reguliert Betreiber kritischer Anlagen mit zusätzlichen Maßnahmen und Pflichten insbesondere in den Bereichen Business Continuity Management, physische Sicherheit, Risiko- und Krisenmanagement.  WAS FORDERN DIE IHKS? Unternehmen benötigen klare rechtliche Vorgaben, um rechtssicher handeln zu können. Die Regelungen des KRITIS-Dachgesetzes müssen praktikabel umsetzbar sein und sollten dem Ziel der eigenen Unternehmenssicherheit dienen. Zusätzliche Registrierungs- und Meldepflichten, Fristen und Dokumentationen sollten mit angemessenem Aufwand umsetzbar sein. Die Umsetzung sollte durch unterstützende Maßnahmen und effektive Zusammenarbeitsprozesse zwischen Staat und Wirtschaft flankiert werden. Unternehmen wünschen sich verständliche, logisch aufgebaute Regelungen ohne Redundanzen und komplizierte Verflechtungen mit anderen Fachgesetzen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass zusätzlich zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weitere Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern für die Umsetzung verantwortlich zeichnen, die sich untereinander vernetzen müssen, sollten die Prozesse der Zusammenarbeit zwischen den Behörden klar definiert werden. Nur so lassen sich Doppelaufwand für die Unternehmen, z. B. durch Mehrfachmeldungen, verhindern und umgekehrt effektive Warnhinweise an die Unternehmen gewährleisten. Alle Maßnahmen müssen darauf hinwirken, das Schutzniveau der Unternehmen zu verbessern und deren eigene Sicherheitsbemühungen zu unterstützen. Die öffentliche Hand sollte den Unternehmen insbesondere passgenaue Informationen zur aktuellen Sicherheitslage (Cyber- und analoge Bedrohungen) mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellen. Zudem müssen unterschiedliche Auslegungen durch Landesbehörden vermieden werden.  HÖHERE RESILIENZ DER UNTERNEHMEN ERFORDERLICH Schutz kritischer Infrastruktur IHK ZU SCHWERIN Stefanie Richter  0385 5103-201 s.richter@schwerin.ihk.de Sektoren kritischer Infrastrukturen  Energie  Informationstechnik und Telekommunikation  Transport und Verkehr  Gesundheit  Medien und Kultur  Wasser  Ernährung  Finanz- und Versicherungswesen  Siedlungsabfallentsorgung  Staat und Verwaltung 16  Standortpolitik Wirtschaftskompass 11 | 12 | 2025

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