IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 11, 12/2025

Projekten, etwa im Bau- oder Anlagenbau, lohnt sich daher ein genauer Blick auf die vertragliche und gesetzliche Verjährungsregelung. Häufig vereinbaren die Parteien zudem vertragliche Verjährungsfristen oder Ausschlussfristen, die neben das Gesetz treten. Solche Klauseln sollten vor Jahresende ebenfalls geprüft werden.  HEMMUNG DER VERJÄHRUNG: VERHANDLUNGEN UND RECHTSVERFOLGUNG Wer Ansprüche sichern möchte, muss nicht immer sofort Klage erheben. Das Gesetz kennt verschiedene Tatbestände, die die Verjährung hemmen. Während der Hemmung läuft die Verjährungsfrist nicht weiter, sie „steht still“ und verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung. Ein wichtiger Hemmungsgrund sind Verhandlungen der Parteien über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände (§ 203 BGB). Solange ernsthaft über die Forderung oder über Mängel diskutiert wird, ist die Verjährung gehemmt. Nach Ende der Verhandlungen tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von drei Monaten ein. In der Praxis sollten solche Gespräche dokumentiert werden, idealerweise schriftlich, damit sich die Hemmung später nachweisen lässt. Noch mehr Sicherheit bietet die Rechtsverfolgung. Nach § 204 BGB wird die Verjährung insbesondere gehemmt durch Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheids, Streitverkündung oder die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren. In diesen Fällen endet die Hemmung in der Regel sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des Verfahrens. Wichtig: Eine bloße außergerichtliche Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Wer sich allein auf Mahnschreiben verlässt, riskiert deshalb, dass der Anspruch trotz regelmäßiger Erinnerung verjährt.  PRAXISEMPFEHLUNG ZUM JAHRESENDE Unternehmen sollten vor dem Jahreswechsel eine kurze Bestandsaufnahme offener Forderungen und möglicher Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche vornehmen. Entscheidend ist die Frage, ob die maßgebliche Verjährungsfrist zum 31.12.2025 abläuft und ob gegebenenfalls Hemmungstatbestände eingreifen. Eine Übersicht über die wichtigsten zivilrechtlichen Verjährungsfristen finden Sie in der nachstehenden Tabelle. STICHWORT FORDERUNGSART VERJÄHRT IN/FRISTBEGINN GESETZLICHE REGELUNG Miete Rückstände 3 Jahren/Jahresschluss § 195 BGB Gewerbliche Vermietung beweglicher Sachen 3 Jahren/Jahresschluss § 195 BGB Mieter Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung 6 Monaten/mit Beendigung des Mietverhältnisses § 548 Abs. 2 BGB Pacht Rückstände 3 Jahren/Jahresschluss § 195 BGB Pfandgläubiger Anspruch auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung 6 Monaten/Erlöschen des Pfandrechtes §§ 1226 i.V.m. 548 Abs. 2 BGB Rechtsanwälte Gebühren und Auslagen 3 Jahren/Jahresschluss § 195 BGB Schadensersatz Schadensersatzansprüche, soweit nicht gesetzlich gesondert geregelt 3 Jahren/Jahresschluss § 195, 199 BGB Titel z. B. Urteile, Gerichtsbeschlüsse, Schiedssprüche, Vollstreckungsurkunden, vollstreckbare Vergleiche 30 Jahren/ab Rechtskraft der Entscheidung bzw. Errichtung des Titels §§ 197 Abs. 1 Nr. 3, 201 BGB Vermieter Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache 6 Monaten/mit Rückerhalt der Sache § 548 Abs. 1 S. 1, 2 BGB Verpfänder Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung des Pfandes 6 Monaten/Rückgabe des Pfandes §§ 1226, 548 Abs. 1 S. 2, 3 BGB Zinsen Rückstände 3 Jahren/Jahresabschluss § 195 BGB Bilder: Pixelio Recht & Steuern  41 Wirtschaftskompass 11 | 12 | 2025

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