IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 11, 12/2025

IHK ZU SCHWERIN Hannes Schubert  0385 5103-209 schubert@schwerin.ihk.de IHK ZU SCHWERIN Dr. Wolf-Rüdiger Knoll  0385 5103-208 knoll@schwerin.ihk.de Bilder: IHK; Pixabay 8  Wirtschaftsregion Westmecklenburg Wirtschaftskompass 11 | 12 | 2025 Der IHK-Ausschuss für Verkehr, Logistik und Infrastruktur kam am 3. November 2025 zu seiner Sitzung bei der Nahverkehr Schwerin GmbH zusammen. Das kommunale Unternehmen stellte sich vor und schilderte aktuelle Herausforderungen, die die Branche gleichermaßen betreffen: den zunehmenden Fachkräftemangel, die Antriebs- und Mobilitätswende sowie die nach wie vor ungeklärte langfristige Finanzierung des Deutschlandtickets. Im weiteren Verlauf diskutierten die Ausschussmitglieder wichtige Themen des regionalen Wirtschaftsraums – darunter die Situation im Fahrschulwesen, Fragen der Infrastrukturfinanzierung und des Baustellenmanagements. Zudem wurde die Aktualisierung der wirtschaftspolitischen Positionen der IHK zu Schwerin im Hinblick auf die im kommenden Jahr anstehenden Oberbürgermeister- und Landtagswahlen diskutiert. IHKPräsident Matthias Belke sowie Hauptgeschäftsführerin Lisa Haus nahmen persönlich an der Sitzung teil. Die Hauptgeschäftsfüherin nutzte die Gelegenheit, sich dem Ausschuss vorzustellen und betonte die hohe Bedeutung der verkehrs- und logistikrelevanten Zukunftsthemen für die regionale Wirtschaft. Am 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Anlass für die darin enthaltenen Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in vielen urbanen Räumen in Deutschland. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird - als Experimentierklausel - die Einfügung eines neuen § 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen. Die neue Sonderregelung und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht. Das heißt: Städte und Gemeinden können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen. Die neue Sonderregelung ermöglicht es, schneller, d.h. zum Beispiel ohne die bisher notwendige und langwierige Erstellung eines Bebauungsplanes neue Wohnungen zu bauen, Wohngebäude zu erweitern, aufzustocken und Gebäude in Wohnraum umzuwidmen. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern begrüßt das neue Gesetz. Bauminister Christian Pegel: „Der Bau-Turbo ist ein Geschenk – gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland wie unseres. Wir haben wertvolle Wohnprojekte, die bisher an zu langen Planungsverfahren gescheitert sind. Jetzt können wir sie endlich ermöglichen.“ Aus Sicht der Wirtschaft muss allerdings genau hingeschaut werden, wo wertvolle Gewerbestandorte auch zukünftig erhalten bleiben sollen. Dabei ist der Austausch mit den Unternehmen in den jeweiligen Kommunen wichtig, um Wohnraumbedarfe für Beschäftigte zu ermitteln. Damit das neue Gesetz auch möglichst schnell seine Wirksamkeit zeigt, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Umsetzungslabor zum Bau-Turbo ins Leben gerufen. Das Umsetzungslabor soll Kommunen dabei unterstützen, die neuen Spielräume des § 246e BauGB gezielt und wirksam zu nutzen. Das Ziel: bezahlbaren Wohnraum schneller, ökologisch und sozial verantwortlich zu realisieren. Die Ziele des Umsetzungslabors und die geplanten Veranstaltungen können über den QR-Code aufgerufen werden: https://bauwendeallianz.org/bau-turbo-umsetzungslabor/  IHK-AUSSCHUSS VERKEHR, LOGISTIK UND INFRASTRUKTUR Zu Gast beim Nahverkehr Schwerin  WOHNUNGSBAU Bau-Turbo-Gesetz in Kraft und Infrastruktur

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