Bilder: pixabay_banknotes-209104 Die neuen Schwellenwerte haben folgende Höhen: Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU): Bauleistungen: 5.404.000 EUR (statt bisher 5.538.000 EUR) Liefer-/Dienstleistungen: - zentrale Regierungsdienststellen: 140.000 EUR (statt bisher 143.000 EUR) - subzentrale öffentliche Auftraggeber: 216.000 EUR (statt bisher 221.000 EUR) Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU): Bauleistungen: 5.404.000 EUR (statt bisher 5.538.000 EUR) Liefer-/Dienstleistungen: 432.000 EUR (statt bisher 443.000 EUR) Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU): 5.404.000 EUR (statt bisher 5.538.000 EUR) Verteidigungsvergabe (Richtlinie 2009/81/EG): Bauleistungen: 5.404.000 EUR (statt bisher 5.538.000 EUR) Liefer-/Dienstleistungen: 432.000 EUR (statt bisher 443.000 EUR) ZUSTÄNDIGKEIT DER LANDGERICHTE FÜR VERGABESACHEN Am 11.12.2025 wurde das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ veröffentlicht (BGBl. Nr. 318). Darin werden u. a. Vergabesachen, unabhängig vom Streitwert, den Landgerichten zugewiesen, §§ 71 Abs. 2 Nr. 8 und 72a Abs. 1 d) Nr. 8 GVG. ÄNDERUNGEN DER VOB/A Die VOB/A wurde geändert und sieht im Unterschwellenbereich zukünftig folgende neue Auftragswertgrenzen vor: Direktaufträge auf 50.000 Euro netto (§ 3a Abs. 4 Satz 1 VOB/A) Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro netto (§ 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A) Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro netto (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3a Abs. 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen. Die Änderungen der VOB/A wurden am 16.12.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 16.12.2025 B7). ERLEICHTERUNGEN IM BEREICH UVGO Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 29.12.2025 „Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der vereinfachten Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ veröffentlicht (BAnz AT 29.12.2025 B1). Danach können abweichend von § 14 UVgO Direktaufträge der Vergabestellen des Bundes bis zu einem Auftragswert von 15 000 Euro netto vergeben werden. Die übrigen Voraussetzungen nach § 14 UVgO bleiben unberührt. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben ebenfalls ausdrücklich unberührt. Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung ist zu beachten. Die Nachfolgezentrale MV verstärkt ihre Führungsstruktur und begrüßt Angela Bösche als neue Teamleiterin. Seit dem 1. Januar 2026 führt sie das Projektteam fachlich, koordiniert die operativen Aufgaben und entwickelt das Projekt strategisch weiter. Bösche folgt auf Frank Bartelsen, der das Projekt zum 31. Dezember 2025 verlassen hat. Die gebürtige Schwerinerin kann auf eine langjährige Tätigkeit in der Firmenkundenbetreuung bei der HypoVereinsbank zurückblicken. Mit ihrem Wechsel in das Projekt setzt die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern auf eine erfahrene Kollegin, die bereits durch ihre fachliche Kompetenz, ihr Organisationstalent und ihr Engagement überzeugt hat. In ihrer neuen Funktion plant Bösche, das Projekt strategisch voranzutreiben. "Ich freue mich sehr über das Vertrauen und auf die Herausforderung, mit meinem Team neue Impulse zu setzen", erklärt Bösche und fügt hinzu: „Wir werden auch künftig alles daransetzen, Unternehmensnachfolge aktiv zu gestalten und Menschen zusammenzubringen, die Verantwortung übernehmen wollen. Die Nachfolgezentrale MV wurde als Angebot von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH gemeinsam mit den IHK, den HWK und dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern initiiert. Die Nachfolgezentrale MV wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. VERGABERECHTLICHE ÄNDERUNGEN EU-Schwellenwerte NACHFOLGEZENTRALE MV Neue Teamleiterin AUSKUNFT: ABST e. V. Lars Wiedemann 0385 617381-17 www.abst-mv.de wiedemann@abst-mv.de TEAMLEITERIN NACHFOLGEZENTRALE MV Angela Bösche 0385 39 555 43 0174 37 83 547 boesche@ nachfolgezentrale-mv.de Existenzgründungen & Unternehmensförderung 19 Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2026
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