IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 01/02 2026

Bild: pixabay_travel-3196458; pixabay_chef-4625935; Pixabay Die maritime Industrie ist ein tragender Pfeiler der europäischen Wirtschaftskraft. Fast jedes Industrieprodukt – vom Auto bis zur Windturbine – ist auf maritime Wertschöpfung angewiesen. Über 90 Prozent des Welthandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Gleichzeitig ist Europas Rolle im globalen Schiffbau stark geschrumpft. Staatlich gestützte Überkapazitäten in Asien, geopolitische Spannungen und der tiefgreifende technologische Wandel setzen die Branche zunehmend unter Druck. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Europäische Kommission derzeit an einer Europäischen Maritimen Industriestrategie, die Anfang 2026 vorgelegt werden soll. Ziel ist es, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und technologische Leistungsfähigkeit des Sektors langfristig zu sichern. Die IHK Nord bringt sich mit einem eigenen Positionspapier aktiv in diesen Prozess ein, um die Interessen der norddeutschen maritimen Wirtschaft frühzeitig und fundiert zu vertreten.  MARITIMER KOMPETENZ- UND INNOVATIONSSTANDORT NORDDEUTSCHLAND Norddeutschland zählt zu den wichtigsten maritimen Kompetenzräumen Europas. Schiffbau, maritime Zulieferer, Offshore-Wind, Meerestechnik, Forschung und sicherheitsrelevante maritime Technologien greifen hier eng ineinander. Besonders in technologisch anspruchsvollen Segmenten wie dem Marineschiffbau, bei Spezialschiffen, in der Offshore-Windindustrie sowie bei digitalen und datengetriebenen Anwendungen verfügt die Region über starke industrielle und wissenschaftliche Kompetenzen.  SCHLÜSSELBRANCHE FÜR DEN EUROPÄISCHEN GREEN DEAL Gleichzeitig besitzt die maritime Industrie das Potenzial, als industrieller Motor des europäischen Green Deal zu wirken. Der Ausbau der Offshore-Windenergie, die Entwicklung neuer Antriebssysteme, digitale Effizienzsteigerungen sowie der Aufbau einer maritimen Kreislaufwirtschaft können Klimaschutz mit industrieller Wertschöpfung, Innovation und Beschäftigung verbinden. Damit besitzt der maritime Sektor das Potenzial, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der europäischen Klima- und Energieziele leisten und zugleich die industrielle Basis und Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Aus Sicht der IHK Nord kommt es nun darauf an, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren und Investitionen in Innovation, Qualifikation und industrielle Kapazitäten zu ermöglichen. Eine schlagkräftige maritime Industriestrategie ist entscheidend, um Wertschöpfung, qualifizierte Beschäftigung und technologische Führungsfähigkeit in Europa langfristig zu sichern. Die IHK Nord ist der Zusammenschluss 13 norddeutscher Industrie- und Handelskammern aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und SchleswigHolstein. Sie vertreten knapp 900.000 Unternehmen in Norddeutschland.  STRATEGISCH NEU AUFSTELLEN Maritime Industrie Europas IHK NORD E.V. Patricia Schlimbach  0032 (0)2 20912 84 schlimbach@ihk-nord.de ferenziert werden. Gibt es die Möglichkeit, den Imbiss direkt vor Ort zu verspeisen, dann ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Der Vor-Ort-Verzehr wird dann dadurch deutlich, dass zum Beispiel Tische und Stühle vorhanden sind – auch ein Fensterbrett, das zum Verweilen einlädt, kann bereits eine solche Möglichkeit sein. Ist an den Umständen zu erkennen, dass Speisen und Getränke mitgenommen, im Weitergehen oder an einem anderen Ort verspeist werden sollen, dann ist im Grundsatz keine Gaststättenunterrichtung nötig. Grund dafür ist der ordnungsrechtliche Gedanke des Gaststättengesetzes. Im § 9 GastG ist die Stellvertretungserlaubnis geregelt. Diese ermöglicht dem Inhaber oder bei juristischen Personen dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, die Gastronomie durch eine andere Person führen zu dürfen. Wenn der Unternehmer nicht selbst mit Lebensmitteln und der betrieblichen Hygiene in Berührung kommt, muss er den Sachkundenachweis nicht führen. Nach den Verwaltungsvorschriften muss er allerdings nachweisen, dass ihm die Leitung des Betriebes in Bezug auf den Umgang mit Lebensmitteln nicht obliegt. Der Gesetzgeber hat bei der Verabschiedung des Gesetzes die Realität im Blick gehabt. So kann bei der Übernahme des Gastro-Betriebs die Ausübung des Gewerbes bis zu drei Monate auch ohne Sachkundenachweis gestattet werden (§ 11 GastG). Es wird deutlich: Die Gründung eines Gastro-Betriebes muss gut vorbereitet sein, damit zum perfekten Start alle Dokumente vorhanden sind und das Gewerbeamt Zeit für die Entscheidung zur Erlaubnis des Gewerbes hat. Die IHK zu Schwerin beantwortet hierzu gern Fragen – und empfiehlt Gastro-Gründerinnen und Gründern die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung. Die nächste Unterrichtung an der IHK zu Schwerin findet am 12. Februar 2025 und am 16. April 2025 im DeveLUP in Ludwigslust statt. Informationen und die OnlineAnmeldung stehen auf der Internetseite der IHK zu Schwerin, Dok.-Nr. 5982564. Existenzgründungen & Unternehmensförderung  21 Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2026

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