IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 01/02 2026

Bilder: pixabay_digital-art-8420361 Wir laden Sie herzlich ein zur Online-Auftaktveranstaltung für den IHK-Preis „Unternehmen in Verantwortung“ am 24. Februar 2026 von 16:00 bis 17:00 Uhr. Eine Anmeldung zur Veranstaltung wird ab Februar auf der Homepage der IHK zu Schwerin möglich sein. In diesem Jahr vergibt die IHK wieder einen Preis für Unternehmer und Unternehmerinnen, die sich durch gesellschaftliches Engagement verdient gemacht haben. Bei der Veranstaltung wird der Präsident der IHK zu Schwerin die Jury-Mitglieder bekanntgeben und den Wettbewerb vorstellen. Leiter und Leiterinnen bekannter Landesverbände- und Stiftungen in MecklenburgVorpommern präsentieren die Vielfalt an sozialen und gesellschaftlichen Engagements im Land. Die Wahrung des Leitbildes der „Ehrbaren Kaufleute“ ist gesetzliche Aufgabe der IHK (§ 1 IHKG). Das Leitbild geht zurück auf Kaufleute, die nicht nur das schnelle Geschäft, sondern das langfristige Miteinander ihrer Stadt im Blick behielten. Durch dieses gesellschaftliche Verantwortungsgefühl und das Vertrauen auf das Wort eines Kaufmannes, gibt es bis heute rechtssichere Handelsbräuche. Dies gilt auch für Westmecklenburg: Wenn auch teilweise unbemerkt, viele unserer IHK-Unternehmen engagieren sich in unterschiedlichen Bereichen. Engagieren Sie sich oder kennen Sie eine Unternehmerin oder Unternehmer, dessen Engagement geehrt werden sollte? Dann nominieren Sie es jetzt bis zum 28. März 2026! Die Preisverleihung findet am 8. Juli 2026 in der Orangerie des Schlosses Schwerin statt. Online-Nominierung und weitere Infos finden Sie unter www.ihk.de/schwerin/uiv.  AUFTAKTVERANSTALTUNG Unternehmen in Verantwortung IHK ZU SCHWERIN Ass. jur. Luise-Henriette Stegen Syndikusrechtsanwältin  0385 5103-513 stegen@schwerin.ihk.de Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gibt hiermit bekannt, dass nachstehender Sachverständiger: Dipl.-Ing. (FH) Falko Schmidt Sachgebiet: „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung“ zum 29. Dezember 2025 erloschen ist. Schwerin, den 29. Dezember 2025 gez. Matthias Belke gez. Lisa Haus Präsident Hauptgeschäftsführerin Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gibt hiermit bekannt, dass nachstehender Sachverständiger: Prof. Dr.-Ing. Helmut Feustel Sachgebiet: „Lüftungs- und Klimatechnik“ zum 31. Dezember 2025 erloschen ist. Schwerin, den 7. Januar 2026 gez. Matthias Belke gez. Lisa Haus Präsident Hauptgeschäftsführerin Amtliche Bekanntmachungen Wer sein Gutachten in wesentlichem Umfang unter Nutzung von KI erstellt und dies nicht offengelegt, darf nicht mit einer Vergütung rechnen. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden (Beschluss vom 10.11.2025 – 19 O 527/16). Das Gericht sah im vorliegenden Fall einen Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung nach § 407a ZPO. Dies habe zur Folge, dass das Gutachten unverwertbar sei gemäß § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG. Die Vergütung wurde durch den Beschluss auf 0 Euro festgesetzt. Zusätzlich bemängelte das Gericht, dass der Sachverständige die Patientin nicht untersucht und einen teilweise falscher Unfallhergang zugrunde gelegt habe. Das Gutachten bestehe überwiegend aus stiltypischen KI-Formulierungen und generischen Aktentext-Zusammenfassungen, die keine tragfähigen Begründungen enthielten. Der abgerechnete Zeitaufwand erschien unangemessen im Verhältnis zum inhaltlichen Umfang. Für Sachverständige folgt daraus: KI darf nur als Hilfsmittel eingesetzt werden. Wird KI angewendet, ist dies transparent zu machen. Die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung ergibt sich für Sachverständige der IHK aus § 10 Abs. 1 IHK-Sachverständigenordnung. Zum sicheren Umgang mit KI empfehlen wir diesen „Praxisleitfaden für den Einsatz von KI bei der Erstellung von Sachverständigengutachten“ von EuroExpert (englisch). Den Leitfaden (deutsch) können Sie bei uns anfragen.  SACHVERSTÄNDIGENWESEN Keine Vergütung für KI-Gutachten 42  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2026

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