Bild: IHK/info@paperheroes.de Die IHK zu Schwerin wird im Jahr 2026 insgesamt vier Anwärter im Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ überprüfen. Das Sachgebiet gehört zu den anspruchsvollsten und gefragtesten Sachgebieten. Anwärter müssen durch die Vorlage mehrerer Gutachten, einer bundeseinheitlichen mehrstündigen Klausur und ein Fachgespräch (in der Reihenfolge) „erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse“ nachweisen. Inhalte sind Bauphysik, Bauchemie, Baukunststoffe, Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau, Bodenmechanik, Geologie, Hydrologie, Baubetrieb und Maschinenkunde, Ausschreibung, Kostenermittlung und Kenntnisse der wesentlichen Regelwerke. Der vollständige Umfang der Bestellungsvoraussetzungen ist auf der Homepage des Bundesweiten Online-Sachverständigenverzeichnisses veröffentlicht (Nr. 6300). Die Erfolgsquote lag in den letzten Jahren circa bei der Hälfte. Die eingereichten Unterlagen werden durch zuständige Fachgremium der IHK zu Schwerin überprüft. Das Überprüfungsverfahren ist voraussichtlich im Sommer 2026 abgeschlossen. Antragsteller, die bereits die TÜV-Zertifizierung „Schäden an Gebäuden“ nachweisen können, haben gute Chancen das IHK-Überprüfungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen. Im Jahr 2027 wird die IHK zu Schwerin Anwärter im Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ überprüfen. Hier gestaltet sich das Verfahren dreigliedrig. Frist zur Einreichung von Unterlagen ist der 01.12.2026. ANSPRUCHSVOLLES ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN Sachverständigenwesen IHK ZU SCHWERIN Ass. jur. Luise-Henriette Stegen Syndikusrechtsanwältin 0385 5103-513 stegen@schwerin.ihk.de Am 2. Dezember 2025 haben wir unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zum zweiten Treffen des Jahres zu uns in die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (IHK) eingeladen. Für den inhaltlichen Teil des Abends sorgten die Kommunikationsexpertinnen von Karin Grahn und Beate Pflieger-Lorenz Coaching aus Schwerin. Wir geben Ihnen einen Rückblick. FÜHRUNG VON GESPRÄCHEN: VOM VORWURF ZUM WUNSCH Unter dem Motto „Kommunikation und Führung von Gesprächen“ ging es sehr praxisnah zu: Fünf konkrete Tools, viele Beispiele aus dem Alltag und direktes Ausprobieren in kleinen Übungen. Besonders spannend waren die Erfahrungen aus Situationen, in denen Gespräche schwierig werden – etwa wenn Prozessparteien sich streiten oder Kunden und Kundinnen mit einem Gutachten unzufrieden sind. Ein Beispiel, das vielen sofort einleuchtete, war dabei die VW-Regel - Vorwurf in Wunsch übersetzen. WENN GESPRÄCHE SCHWIERIG WERDEN, BRAUCHT ES GUTE WERKZEUGE. Statt auf einen Angriff direkt zu reagieren, hilft die Technik dabei, das Gespräch konstruktiv zu drehen, z. B.: „Ich höre, dass Sie sich ein anderes Ergebnis gewünscht hätten. Lassen Sie uns durchgehen, wie die Bewertung zustande gekommen ist.“ Diese Methode hilft unter anderem dabei, in solchen Momenten klar, ruhig und professionell zu bleiben. Die nächste Schweriner Sachverständigen-Runde findet am 5. Mai 2026 in der IHK zu Schwerin statt. Die Kommunikationsexpertinnen Lorenz und Grahn gestalten nochmals einen Abend unter dem Titel: “Kommunikation und Führung für Sachverständige” - Teil 2. Es wird einen Vortrags- und Praxisteil geben, danach einen kommunikativen Austausch. EXPERTENAUSTAUSCH Schweriner Sachverständigen-Runde IHK ZU SCHWERIN Doreen Zellmann 0385-5103 511 zellmann@schwerin.ihk.de Recht & Steuern 43 Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2026
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