IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 01/02 2026

Bilder: Impressum Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Eigentümer und Verlag: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 1110 41, 19010 Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin  0385 5103-0 Fax: 0385 5103-999 info@schwerin.ihk.de www.ihk.de/schwerin Verantwortlich: Lisa Haus Redaktion: Andreas Kraus Titelfoto: Viola Bortsch, Geschäftsführerin der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH IHK/info@paperheroes.de Erscheinungstag: 04.02.2026 Verlag: maxpress agentur für kommunikation GmbH & Co. KG, Stadionstr. 1, 19061 Schwerin  0385 760520 anzeigen@maxpress.de Druck: MOD Offsetdruck GmbH Gewerbestr. 3, 23942 Dassow Druckauflage: 21.000 Exemplare (IV/2025: 21.000) Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Mitglieder der IHK zu Schwerin erhalten das Objekt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenfrei. Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK zu Schwerin. Im freien Verkauf beträgt der Bezugspreis pro Heft 1,50 Euro. Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind und als solche kenntlich gemachte Zitate, geben nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zur Kürzung und Änderung aller Beiträge vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Gewähr übernommen. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe (Belegexemplar erbeten). Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) Die IHK Nord kritisiert die Entscheidung des Europäischen Parlaments, Bezeichnungen wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ künftig ausschließlich für tierische Erzeugnisse zuzulassen. Das geplante Verbot der Verwendung der Bezeichnungen für pflanzenbasierte Alternativen gefährde nach Auffassung der IHK Nord Innovation, verursache erhebliche Kosten und gehe an der Realität moderner Verbraucherinnen und Verbraucher vorbei. Unterdessen kritisieren auch Verbraucherschützer die Parlamentsentscheidung. Mit rund 100.000 Beschäftigten gehört die Ernährungswirtschaft zu den stärksten Industriezweigen Norddeutschlands. Sie vereint Tradition mit Forschung, Technologie und internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Beide Segmente – klassische Erzeugung und pflanzenbasierte Alternativen – sichern Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Exportkraft. Sollten die geplanten EU-Vorgaben in Kraft treten, müssten Hersteller ihre Markenauftritte, Verpackungen und Produktnamen umfassend anpassen – mit Folgekosten in Millionenhöhe. Die IHK Nord plädiert dafür, Verbraucherinnen und Verbrauchern durch klare und sachliche Kennzeichnung Orientierung zu bieten - nicht durch zusätzliche Verbote. Begriffe wie „pflanzlich“ oder „auf Basis von Erbsenprotein“ seien eindeutig, praktikabel und längst im Sprachgebrauch etabliert. „Die Menschen wissen sehr genau, was sie kaufen“, sagt Thomas Buhck, Vorsitzender der IHK Nord. „Wir brauchen Klarheit durch Information, nicht Bevormundung durch Regulierung.“ Norddeutschland ist ein Kernstandort der deutschen Ernährungswirtschaft und zunehmend auch ein Zentrum für alternative Proteinproduktion. Eine innovationsfreundliche Regulierung ist daher entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Sektors zu sichern. "Wenn Europa Innovation ernst meint, muss es auch den Mut haben, neue Wege zuzulassen“, fordert Thomas Buhck. „Verbote bremsen Märkte, in denen wir eigentlich Investitionen und Gründergeist brauchen.“ Die IHK Nord appelliert an die EU-Institutionen und den nationalen Gesetzgeber, die Entscheidung zu überdenken und Rahmenbedingungen zu schaffen, die Marktneutralität, Verbrauchertransparenz und Innovationsförderung miteinander verbinden. „Wir brauchen eine Politik, die Vielfalt als Stärke versteht – nicht als Risiko“, so Buhck abschließend. Zugleich kommt ein Rechtsgutachten der Verbraucherschutzorganisation foodwatch zu dem Schluss, dass das vom Parlament geforderte Verbot nicht mit EU-Lebensmittelrecht vereinbar sei. Die Juristen beziehen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2024. Danach können Staaten zwar Bezeichnungen für bestimmte Lebensmittel festlegen – sie dürfen aber nicht einfach Produktnamen verbieten, ohne vorher zu definieren, welche Bezeichnungen stattdessen gelten.  ZWISCHEN TRADITION UND INNOVATION Produktbezeichnungen Die IHK Nord ist der Zusammenschluss 13 norddeutscher Industrie- und Handelskammern aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. IHK ZU SCHWERIN Henner Willnow  0385 5103-312 willnow@schwerin.ihk.de w 44  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2026

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