Bild: IHK ANBINDUNG AN DAS ULV MV: SICHTBARKEIT OHNE MEHRAUFWAND Ein besonderer Vorteil für Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern: Wer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis MV (ULV MV) registriert ist, wird automatisch auch im DTVP-Bieterverzeichnis geführt – ohne zusätzlichen Aufwand. Zudem profitieren Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von besonderen Konditionen. Die ABST MV informiert hierzu gern im Detail. Auch wenn die Vorqualifizierung im DTVP-Bieterverzeichnis keine formale Präqualifikation ersetzt, bietet sie öffentlichen Auftraggebern eine wertvolle Orientierung – und Unternehmen eine bundesweite Sichtbarkeit. Insbesondere Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern profitieren: durch die Unterstützung der ABST MV und die direkte Anbindung an das ULV MV wird der Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe deutlich erleichtert. TEIL DER LÖSUNG Die Schweriner In|du|strie-Initiative wurde 2016 gegründet. Ihr Leitmotiv: „In|du|strie – Gemeinsam. Zukunft. Leben.“ Die Schweriner Erklärung von 2016 hält fest: Industrie wird oft als Problem gesehen – etwa beim Thema Umwelt oder Strukturwandel. Doch sie ist auch Teil der Lösung: Sie entwickelt Innovationen für nachhaltige Technologien und sichert stabile Arbeitsplätze. Mit Veranstaltungen wie dem Industriekongress, politischen Gesprächen, Exkursionen und Informationsmaterialien zeigt die Initiative, dass Industrie modern, vielseitig und zukunftsorientiert ist. Industrie betrifft alle – auch wenn wir sie im Alltag oft nicht direkt wahrnehmen. Ohne sie gäbe es weniger Innovationen, weniger Arbeitsplätze, weniger Wohlstand. Kurz gesagt: Ohne Industrie fehlt hier was. Am 30. Mai 2025 wurde die Verordnung über die Mindestarbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (MinArbV M-V) bekannt gemacht. Sie konkretisiert das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V und legt verbindliche arbeitsrechtliche Mindeststandards für öffentliche Aufträge fest. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber sind ab sofort zur Beachtung dieser Vorgaben verpflichtet. REPRÄSENTATIVE TARIFVERTRÄGE IM ÖPNV: Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurden zahlreiche Tarifverträge mit der EVG und GDL – u. a. für Unternehmen des DB-Konzerns und die ODEG – als repräsentativ anerkannt. Für den sonstigen ÖPNV gilt der TV-N Mecklenburg-Vorpommern (ver.di/KAV). BRANCHENSPEZIFISCHE MINDESTARBEITSBEDINGUNGEN: Für öffentliche Aufträge in folgenden Branchen sind die jeweiligen Tarifbedingungen verbindlich einzuhalten: Baugewerbe Gebäudereinigung Metall- und Elektroindustrie Wach- und Sicherheitsgewerbe IT-Dienstleistungen Umweltschutz und Industrieservice Die relevanten Inhalte dieser Branchentarifverträge sind im Anhang der Verordnung aufgelistet. VERGABERECHTLICHER MINDESTLOHN: Der verbindliche Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beträgt 13,98 Euro brutto pro Stunde. WEITERE VORGABEN ZUR ANWENDUNG: Eingruppierung erfolgt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Sonderzahlungen sind zum 1. Dezember fällig. Teilzeitkräfte haben Anspruch auf anteilige Leistungen. Bei unklarer Tätigkeitseinstufung ist die höhere Entgeltgruppe maßgeblich. ÜBERGANGSREGELUNG: Bereits laufende Vergabeverfahren bleiben von der neuen Verordnung unberührt. WICHTIG FÜR UNTERNEHMEN UND VERGABESTELLEN: Die neuen Vorgaben sind verbindlich bei der Ausführung öffentlicher Aufträge im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Einhaltung ist zu dokumentieren und wird kontrolliert. Eine Missachtung kann zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen. Die vollständige Verordnung und die zugehörigen Tarifverträge finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministerium MV unter Öffentliches Auftragswesen - Regierungsportal M-V. MINARBV M-V Öffentliche Aufträge Existenzgründungen & Unternehmensförderung 33 Wirtschaftskompass 07 | 08 | 2025
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