IHK-Magazin "Wirtschaftskompass, Ausgabe 07, 08/2025

Bilder: Impressum Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Eigentümer und Verlag: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 1110 41, 19010 Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin  0385 5103-0 Fax: 0385 5103-999 info@schwerin.ihk.de www.ihk.de/schwerin Verantwortlich: Peter Todt Redaktion: Andreas Kraus Titelfoto: Jörg Reimer IHK/info@paperheroes.de Erscheinungstag: 01.08.2025 Verlag: maxpress agentur für kommunikation GmbH & Co. KG, Stadionstr. 1, 19061 Schwerin  0385 760520 anzeigen@maxpress.de Druck: MOD Offsetdruck GmbH Gewerbestr. 3, 23942 Dassow Druckauflage: 21.000 Exemplare (II/2025: 21.000) Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Mitglieder der IHK zu Schwerin erhalten das Objekt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenfrei. Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK zu Schwerin. Im freien Verkauf beträgt der Bezugspreis pro Heft 1,50 Euro. Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind und als solche kenntlich gemachte Zitate, geben nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zur Kürzung und Änderung aller Beiträge vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Gewähr übernommen. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe (Belegexemplar erbeten). Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) wurde zum 1. Juni 2025 geändert. Die Änderungen umfassen eine Erhöhung der Vergütungssätze für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer. Alle Vergütungssätze gemäß Anlage 1 zu § 9 JVEG wurden linear um 9 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft unter anderem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk, deren Leistungen vor Gericht auf Basis des JVEG abgerechnet werden. Für Gutachten im Bereich Immobilienbewertung beispielsweise erhöht sich der Stundensatz von 115 € auf 125 €. Die neuen Vergütungssätze gelten ab dem 1. Juni 2025. Betroffene Sachverständige sollten sich rechtzeitig mit den Änderungen hierzu vertraut machen und ihre Honorarabrechnungen entsprechend anpassen. Die IHK beteiligt sich regelmäßig an der verwaltungsrechtlichen Ausbildung von angehenden Volljuristen. Alle sechs Monate durchlaufen Diplomjuristen an dem Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock) den Juristischen Vorbereitungsdienst („Rechtsreferendariat“). Das 25-monatige praktische Ausbildungsprogramm schließt mit den Prüfungen zum 2. Juristischen Staatsexamen ab. Teil des Ausbildungsprogramms ist die sogenannte Verwaltungsstation, die in Mecklenburg-Vorpommern drei Monate dauert. Die Lehrinhalte gibt der Landesgesetzgeber in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung M-V vor. Danach kann (unter vielem) das Gewerberecht, einschließlich das Gaststättenrecht geprüft werden. Flankiert wird die Ausbildung an der IHK durch Unterricht im Öffentlichen Recht und Verwaltungsrecht. Dieser wird in der Regel von erfahrenen Verwaltungsrichtern und -anwälten durchgeführt. Eine Bewerbung für die Ableistung der Verwaltungsstation an der IHK ist jederzeit möglich.  SACHVERSTÄNDIGE Neue Vergütungssätze  PRAXISERFAHRUNG Rechtsreferendariat an der IHK zu Schwerin IHK ZU SCHWERIN Doreen Zellmann  0385 5103-511 zellmann@schwerin.ihk.de IHK ZU SCHWERIN Ass. jur. Luise-Henriette Stegen  0385 5103-513 stegen@schwerin.ihk.de 44  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 07 | 08 | 2025

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