IHK-Magazin Wirtschaftskompass, Ausgabe 04/2023

IHK ZU SCHWERIN Frank Witt  0385 5103-306 witt@schwerin.ihk.de BMV Im Rahmen einer neuen Rückbürgschaftserklärung seit Januar 2023 weitet das Land Mecklenburg-Vorpommern die Unterstützung des regionalen Mittelstands mit der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV) weiter aus. Durch die neue Ausfallbürgschaft BMV premium können nunmehr Kredite bis zu einem Volumen von 4 Millionen Euro zu 50 Prozent abgesichert und somit Investitionen, Betriebsübernahmen und Stabilisierung ermöglichen. Bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsstandort in Mecklenburg-Vorpommern können diese neuartige Premium-Bürgschaft in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Risikoklasse von eins bis sechs gemäß dem Rating der BMV. Mit der Bürgschaft können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden. Mit diesem Angebot reagieren Land und Bürgschaftsbank auf den steigenden Kapitalbedarf insbesondere für anstehende Unternehmensnachfolgen und Investitionen im Handwerks- und Dienstleistungsbereich. Die neue 50-prozentigen Absicherung für Kredite bis 4 Mio. Euro Unterstützt somit die Umsetzung von zukunftsweisenden sowie wachstumsorientierten Projekten. Der Antrag kann online über die Hausbank an die BMV gerichtet werden oder als Finanzierungsanfrage über das Finanzierungsportal.ermoeglicher.de gestellt werden, auf dem auch ergänzende Informationen durch die Bürgschaftsbank hinterlegt sind. Darüber hinaus bietet auch der monatliche Finanzierungssprechtag der IHK zu Schwerin (nächster Termin 4. April 2023, Anmeldung unter www.ihk.de/schwerin) eine Gelegenheit zur individuellen Beratung.  BMV PREMIUM FÜR DEN MITTELSTAND Neues Bürgschaftsprogramm Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird nun mit Wirkung zum 06.02.2023 für weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit auch weiterhin bezuschusst. Bereits seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen des Programms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Start-ups. Bisher konnten seit Programmstart bereits fast 1,4 Milliarden Euro Wagniskapital für junge innovative Unternehmen mobilisiert werden. Die in mehreren Studien nachgewiesene Hebelwirkung des INVEST-Programms soll mit der Fortsetzung des Programms weiterhin genutzt werden, um auch zukünftig die Kapitalausstattung von jungen innovativen Unternehmen durch private Investierende zu verbessern. In der neuen Förderrichtlinie hat das BMWK die Optimierungsvorschläge aus der Evaluation vom letzten Jahr aufgegriffen und die Förderbedingungen so angepasst, dass zukünftig eine stärkere Fokussierung auf die Mobilisierung von sogenannten Virgin Angels, also erstmals investierenden Business Angels, erfolgt. Daher wurde der Erwerbszuschuss erstmals seit 10 Jahren von bisher 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben. Mit der Einführung eines INVEST-Budgets in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro natürlicher Person und weiteren Anpassungen bei den Investitionsgrenzen sollen vor allem Virgin Angels neu in den Markt eintreten und dann auch dauerhaft am Markt bleiben, sodass mit INVEST eine nachhaltige Belebung des Business-Angel-Marktes erfolgt. Auch die Mindestinvestitionssumme wird wieder von 25.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Die vollständigen Förderbedingungen und Antragsmöglichkeiten sind unter www.bafa.de aufgeführt. INVEST bringt Start-ups und privat Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden. Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Förderprogramm INVEST an. Jungen, innovativen Unternehmen wird im Rahmen der Antragstellung die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt. Privat Investierende, die Geschäftsanteile an diesen jungen innovativen Unternehmen erwerben, werden gefördert. Der privat Investierende erhält 25 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet.  ERHÖHT UND VERLÄNGERT INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Existenzgründung & Unternehmensförderung  23 Wirtschaftskompass 04 | 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkyOTU0Ng==