IHK-Magazin Wirtschaftskompass, Ausgabe 04/2023

Anfang Februar 2023 startete das bis Endes des Jahres befristete Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), um gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Social Startups in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft zu unterstützen. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Bundesregierung gezielt gemeinwohlorientierte Unternehmen, damit sie Veränderungsprozesse für eine soziale und ökologische Wirtschaft vorantreiben können. Das kann z. B. eine Bürgergenossenschaft sein, die in lokale Energienetze und digitale Infrastruktur investiert; ein Startup, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Verfall von Lebensmitteln zu verhindern oder auch ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen, das geflüchteten Menschen eine Arbeit bietet.  WAS IST EIN GEMEINWOHLORIENTIERTES UNTERNEHMEN? Die Europäische Kommission versteht darunter Unternehmen,  für die das soziale oder gesellschaftliche, gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maß an sozialer Innovation äußert,  deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses soziale Ziel zu erreichen und  deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Beteiligung der Belegschaft basieren oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.  MODULE KMU UND STARTUP Am Markt tätige „Gemeinwohlorientierte KMU“ beauftragen registrierte Beratungsunternehmen für eine bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung zur Verbesserung ihrer Geschäftsmodelle sowie bestehender Arbeits- und Geschäftsabläufe. In einer vorab durchgeführten Potenzialanalyse durch registrierte Beratungsunternehmen, die nicht Gegenstand der Förderung ist, sollen zunächst bestehende Beratungs- und Unterstützungsbedarfe identifiziert und erforderliche Maßnahmen konkretisiert werden. Die anschließende Prozessbegleitung zur Implementierung der erforderlichen Maßnahmen durch die Beratungsunternehmen wird durch die Förderrichtlinie gefördert. In diesem Zuge werden Geschäftsabläufe optimiert und der Geschäftsbetrieb bei Bedarf neu ausgerichtet. Dabei soll insbesondere der Einsatz von Digitalisierungsmaßnahmen in den Bereichen Vertrieb, OnlineMarketing, virtuelle Kommunikation, Optimierung von Prozessen zur Erstellung von Produkten und Dienstleistungen, Datenschutz und Datensicherheit und Wissensmanagement geprüft und zur Anwendung kommen. Auch die Beratung gemeinwohlorientierter KMU mit dem Ziel der Verbesserung unternehmerischer Kompetenzen wird gefördert. Mit dem Modul „Gemeinwohlorientierte Startups“ erhalten junge wachstumsorientierte und gemeinwohlorientierter Startups eine bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung sowie eine anschließende Prozessbegleitung zur Überprüfung und Präzisierung des Geschäftsmodells sowie Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen zur Befähigung eines dauerhaften unternehmerischen Wachstums. Dabei ist es wesentlich, ein langfristig finanziell tragfähiges Geschäftsmodell, zu erarbeiten, ihre Investment Readiness zu stärken und so die Möglichkeiten der gemeinwohlorientierten Startups zu verbessern, externe Finanzierung einzuwerben. Auch in diesem Modul schließt sich an die vorab durchgeführte Potenzialanalyse, die nicht Gegenstand der Förderung ist, eine abschließende Prozessberatung an.  UMFANG DER ZUWENDUNGEN Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von grundsätzlich 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung gewährt. Für gemeinwohlorientierte Unternehmen, in denen bei Antragstellung mindestens die Hälfte der geschäftsführenden Gesellschafterinnen oder Gesellschafter mindestens ein unterhaltpflichtiges Kind hat, ist eine Förderquote von 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für einen Beratungstag des Beratungsunternehmens oder sachverständiger Dritte sind Ausgaben bis maximal 1.400 Euro förderfähig. In beiden Modulen sind mindestens zehn und insgesamt bis zu 35 Beratungstage förderfähig. Darüber hinaus sind zusätzlich Qualifizierungs- und Coachingleistungen in Höhe von bis zu 5.500 Euro förderfähig.  NEUES FÖRDERPROGRAMM Gemeinwohlorientierte Unternehmen Bilder: Pixabay 24  Existenzgründung & Unternehmensförderung  WEITERE DETAILS SOWIE MERKBLÄTTER SIND UNTER www.bmwk.de/Redaktion/ DE/Dossier/nationalestrategie-fuer-sozialunternehmen-und-socialstartups.html abrufbar. Wirtschaftskompass 04 | 2023

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