IHK-Magazin Wirtschaftskompass, Ausgabe 04/2023

AHK ISTANBUL Ebru Acar Yekta  +90 (212) 363 05 00 IHK ZU SCHWERIN Thilo Krüger  0385 5103-514 krueger@schwerin.ihk.de Die IHK zu Schwerin wurde von der Präsidentin des Landgerichts Schwerin gebeten, geeignete Personen für das Amt des ehrenamtlichen Richters für Handelssachen vorzuschlagen. Die Amtsperiode umfasst die Jahre 2024 bis einschließlich 2028. Die beim Landgericht Schwerin eingerichtete Kammer für Handelssachen bearbeitet wirtschaftsbezogene Konflikte und setzt sich gemäß § 105 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) aus einem Vorsitzenden Richter sowie zwei ehrenamtliche Richter zusammen. Die ehrenamtlichen Richter sollen ihre unternehmerischen Erfahrungen und Kenntnisse bei der Urteilsfindung einbringen, wobei sie das gleiche Stimmenrecht wie der Berufsrichter besitzen. Folgende Voraussetzungen müssen gemäß § 109 Abs. 1 GVG erfüllt sein, um vom Landgericht Schwerin zum ehrenamtlichen Handelsrichter ernannt werden zu können:  Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit  Vollendung des 30. Lebensjahres  In das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene Tätigkeit als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist oder  Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung für diese juristische Person nicht eingetragen zu werden braucht  Wohnsitz oder Handelsniederlassung im Bezirk der IHK zu Schwerin Interessierte Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe annehmen und dazu für die berufliche Praxis wertvolle Erfahrungen sammeln möchten, wenden sich gerne bis zum 30. April 2023 an die IHK zu Schwerin.  IHK ZU SCHWERIN SUCHT Ehrenamtliche Handelsrichter Nach dem verheerenden Erdbeben im Osten der Türkei und Nordwesten Syriens ist die Hilfsbereitschaft auch in Deutschland groß. Da von Gebäuden über Straßen und Schulen sehr viel Infrastruktur zerstört worden ist, müssen Hilfsangebote und Wiederaufbau gut koordiniert werden. Die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Istanbul unterstützt diese Aktivitäten mit einer Onlineplattform, auf der alle Gesuche und Angebote gebündelt werden. Neben der kurzfristigen Hilfe mit Geld- und Sachspenden geht es auch um den Wiederaufbau in der Region. Da auch zahlreiche Bildungseinrichtungen zerstört wurden, können Unternehmen beispielsweise auch Stipendien für Studierende anbieten und sie zu einem Praxissemester nach Deutschland einladen.  LINK ZUR PLATTFORM: www.dtr-ihk.de/ahk-tuerkiye-hilfsbruecke  HILFSBRÜCKE FÜR DIE ERDBEBENOPFER IN DER TÜRKEI Koordinierte Hilfsangebote Bilder: Pixabay International / Recht & Steuernn  39 Wirtschaftskompass 04 | 2023

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