IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 05/2023

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) wurde der grundsätzliche Anspruch jedes Wohnungseigentümers im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt (§ 19 Absatz 2 Nummer 6 Wohnungseigentumsgesetz [WEG]). Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren wird ab Dezember 2023 nur noch die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Ab dem 01.12.2022 hat demnach jeder Wohnungseigentümer das Recht, von seinem Wohnungsverwalter einen Nachweis zu verlangen. Eine Ausnahme gibt es nur für kleinere Anlagen mit nicht mehr als acht Sondereigentumseinheiten, bei denen ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde.  GIBT ES EINE ÜBERGANGSFRIST? Wenn Sie zum 1. Dezember 2020 bereits zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt waren, gelten Sie gegenüber dieser noch bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter (vgl. § 48 Abs. 4 S. 2 WEG). Den zertifizierten Verwalter selbst regelt die neue Bestimmung des § 26a WEG. Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Absatz 1 Satz 1 WEG bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die IHK zu Schwerin befasst sich derzeit intensiv mit der Organisation der Prüfungsdurchführung. Im Rahmen dessen werden IHKPrüfer, welche mit dem Ehrenamt gesellschaftliche Verantwortung für die Unternehmen und deren Beschäftigte übernehmen wollen, gesucht.  ERFÜLLEN SIE EINE DER FOLGENDEN ANFORDERUNGEN?  Befähigung zum Richteramt,  eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft  einen anerkannten Abschluss als geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin  einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt oder  langjährige Berufserfahrung im Bereich Wohnimmobilienverwaltung mit alsbaldiger Prüfung zum zertifizierten Verwalter Der Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung ist für die Betreuung der Ausbildungs- Umschulungs- und Fortbildungsverhältnisse im IHK-Bezirk zuständig. Daraus leiten sich die wichtigsten Verantwortungsphasen ab:  Gewinnung von Jugendlichen für die Berufsausbildung,  Begleitung der Berufsausbildung,  Organisation der notwendigen Prüfungen,  Beratung zur beruflichen Weiterentwicklung,  Sicherstellung der dazu notwendigen Bildungsangebote in der Region,  Organisation der notwendigen Prüfungen. Die Weiterbildung umfasst dabei die höhere Berufsbildung mit aktuell 32 aktiven Prüfungsverfahren sowie die Sach- und Fachkunde mit 7 aktiven Verfahren. In der Weiterbildung wurden in den vergangenen Jahren jährlich ca. 1.600 Prüflinge in der Aufstiegsfortbildung, Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren durchgeführt. Sach- und Fachkundenachweise muss man vorlegen, wenn man gewerbsmäßig aktiv sein will und keinen entsprechenden Ausbildungs- oder Studienabschluss nachweisen kann. Die IHK zu Schwerin bietet aktuell folgende Prüfungsverfahren an:  Sachkundeprüfung nach §34a GewO  Sachkundeprüfung freiverkäufliche Arzneimittel  Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler  Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler  Sachkundeprüfung Wohnimmobiliardarlehensvermittler  Unterrichtung für Arbeitnehmer na § 34a GewO  Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter WEG“  PRÜFUNG ZUM ZERTIFIZIERTEN VERWALTER NACH WEG Ehrenamtliche Prüfertätigkeit – Mitwirkende gesucht IHK ZU SCHWERIN Melanie Bruhn  0385 5103-412 bruhn@schwerin.ihk.de  WISSEN KOMPAKT Sach- und Fachkundeprüfungen bei der IHK Sie möchten ehrenamtliches Mitglied in einem unserer Prüfungsausschüsse werden? Dann bewerben sie sich gerne! Informationen sind für sie abrufbar: www.ihk. de/schwerin, Such-Nr. 5431848. Bilder: IHK/Winkler 28  Aus- & Weiterbildung Wirtschaftskompass 05 | 2023

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