IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 05/2023

Die mit Jahresbeginn eingeführte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU –sorgt für Unmut in der Unternehmerschaft. Das neue Verfahren, bei dem die Arztpraxen die Krankendaten direkt an die Krankenversicherung des Arbeitnehmers übermitteln und diese dort vom Arbeitgeber elektronisch abgerufen werden können (wir berichteten im Wirtschaftskompass 01-02/2023), hat sich als unnötig kompliziert und träge herausgestellt. Ein Verfahren, das für schlankere Strukturen und leichtere Abläufe sorgen sollte, hat sich ins Gegenteil verkehrt.  ERHÖHTE BÜROKRATIEBELASTUNG Das eAU-Verfahren sieht vor, dass die Arztpraxen bis spätestens 24:00 Uhr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Der Arbeitgeber soll bereits am Folgetag die AU digital abrufen können. Leider ist dies oftmals nicht gewährleistet: Bis die AU digital hinterlegt ist, kann es in der Praxis bis zu drei Tage dauern. Dies ist problematisch, da der Arbeitgeber nur einen Versuch hat, die Daten abzurufen. Schlägt der Abrufversuch fehl, ist ein neuer Versuch erst nach 14 Tagen wieder möglich. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber trotz eines individualisierten und mit Passwort geschützten Zugangs die Betriebsdaten bei jedem Abruf erneut eingeben und die Angaben zur Rentenversicherung jedes einzelnen erkrankten Mitarbeiters erneut eingeben. Die Möglichkeit zur Speicherung der Eingaben besteht im Standardverfahren nicht.  ERHÖHTE KOSTEN Das eAU-Verfahren kostet die Unternehmen nun deutlich mehr Arbeitszeit. Ein Übertragen dieser Tätigkeit auf Personaldienstleister ist zwar möglich, aber nicht kostengünstiger: Personaldienstleister sind aufgrund des erhöhten Aufwands dazu übergegangen, den Abruf per eAU-Verfahren den Unternehmen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Insbesondere für kleinere Unternehmen ist dies problematisch: Konnte das Papierverfahren noch effizient gehandhabt werden, ist dies beim eAU-Verfahren nicht mehr der Fall. Es entstehen zusätzliche Kosten, die viele kleine Unternehmen nicht vermeiden können.  BEWEISKRAFT DER EAU FRAGLICH Die Beweiskraft der eAU-Bescheinigung wird nicht so hoch angesehen wie die einer Papierbescheinigung. Für den Arbeitgeber ist es nicht mehr ersichtlich, bei welchem (Fach-)Arzt der Arbeitnehmer war und an welchem Ort. Dies kann bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aber eine entscheidende Rolle spielen. Andersherum hat der Arbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf die Ausstellung einer AU in Papierform. Dies erscheint im Ergebnis nicht überzeugend.  FAZIT Es entsteht der Eindruck, dass das eAU-Verfahren vor Einführung nicht ordentlich in der Praxis erprobt wurde. Ein Verfahren, das für Erleichterungen sorgen sollte, schafft nun zusätzliche Bürokratiehürden und Kosten, was gerade kleineren Unternehmen zu schaffen macht. Trotz des erhöhten Aufwandes, kommt es zu keinem Mehrwert, im Gegenteil: Arbeitgeber haben weniger Informationen als noch beim Papierverfahren. IHK ZU SCHWERIN Tilo Krüger  0385 5103 514 krueger@schwerin.ihk.de  SACHVERSTÄNDIGE „SCHÄDEN AN GEBÄUDEN“ Prüfungstermin IHK ZU SCHWERIN Melanie Graffenberger  0385 5103-511 graffenberger@ schwerin.ihk.de  ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG Unmut in der Wirtschaft Recht & Steuern  39 Der nächste Termin für die schriftliche Überprüfung im Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" ist der 9. November 2023. Die Frist zur Einreichung von Antrag und Gutachten endet am 9. Juni 2023. Die Überprüfung der eingereichten Gutachten und die Erstellung der Vota wird bis 28. September 2023 erfolgen, so dass die mündlichen Fachgespräche am 10. Januar 2024 stattfinden werden. Wirtschaftskompass 05 | 2023

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