IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 07, 08/2023

Bilder: IHK ZU SCHWERIN Heidrun Lehnert  0385 5103-414 lehnert@schwerin.ihk.de Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit, häufig am 31.07. bzw. 31.08. eines Jahres (§ 21 Abs. 1 BBiG). Ausbildungszeit ist die konkret im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungszeit. Als ein befristetes Rechtsverhältnis endet das Berufsausbildungsverhältnis automatisch mit Fristablauf. Es bedarf keiner weiteren Erklärung der Vertragschließenden, insbesondere keiner Kündigung des Vertrages. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des positiven Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG).  PRÜFUNG NICHT BESTANDEN – WAS NUN? Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie zweimal wiederholen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG). Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Dies gilt auch dann, wenn Auszubildende wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen können. Das Ausbildungsverhältnis wird selbst dann verlängert, wenn zwischenzeitlich – in der Erwartung, dass die Abschlussprüfung bestanden wird – ein Arbeitsverhältnis mit dem Ausbildenden oder einem Dritten begründet wurde.  WAS GILT BEI RÜCKTRITT ODER NICHTTEILNAHME Das Ausbildungsverhältnis endet auch dann durch Zeitablauf, wenn Auszubildende von der Abschlussprüfung zurücktreten oder an dieser nicht teilnehmen. Auf die Gründe kommt es insoweit nicht an. Liegt kein wichtiger Grund für den Rücktritt oder die Nichtteilnahme vor, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Auszubildende können jedoch Verlängerung nach § 21 Abs. 3 BBiG verlangen. Sehen Auszubildende davon ab, die Verlängerung zu verlangen, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Zeitablauf. Auch in diesem Fall kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Zwei Mal im Jahr hat es sich die IHK zu Schwerin zur Aufgabe gemacht neue Ausbildungsbotschafter zu schulen und für die ersten berufsorientierenden Veranstaltungen vorzubereiten. Am 05.06.2023 fand die letzte Schulung gemeinsam mit acht Azubis aus ganz Westmecklenburg statt. Die Auszubildenden lernen nicht nur Präsentationstechniken, sondern auch den Umgang mit Schülerinnen und Schülern. Folgende Aufgaben haben unsere Azubi-Botschafter:  Azubi-Botschafter begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin in die Schulen Westmecklenburgs und präsentieren ihren Ausbildungsberuf.  Azubi-Botschafter repräsentieren ihr Ausbildungsunternehmen in den Schulklassen.  Azubi-Botschafter unterstützen die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin auf Berufsorientierungsmessen.  WAS SOLLTEN DIE ZUKÜNFTIGEN AZUBI-BOTSCHAFTER MITBRINGEN?  Sie sollten bereits im 2. oder 3. Ausbildungsjahr sein.  Sie sollten Spaß an ihrem Ausbildungsberuf haben und diesen weitergeben wollen.  Sie sollten offen und kommunikativ sein und Lust haben vor Schüler/innen zu sprechen.  WIR FREUEN UNS GANZ BESONDERS DIE NEUEN AZUBI-BOTSCHAFTER IM TEAM BEGRÜSSEN ZU DÜRFEN:  Vivien Lea Ehrhardt, Stern Auto GmbH, Industriekauffrau  Alina Erler, Stern Auto GmbH, Industriekauffrau  Charlotte Knüttel, Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Kauffrau für Büromanagement  Dario Lemcke, AIRSENSE Analytics GmbH, Kaufmann für Groß- und Außenhandels- management  Luisa Schoch, Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Kauffrau für Büromanagement  Charline Maxine Tiedemann, medienhaus:nord, Medienkauffrau Digital und Print  Lee Marvin Weissensee, team baucenter GmbH & Co. KG, Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement  Christoph Wiese, Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG, Kaufmann im Einzelhandel Ende des Ausbildungsverhältnisses  AZUBI-BOTSCHAFTER Einführungsseminar IHK ZU SCHWERIN Niki Laura Vogt  0385 5103-421 vogt@schwerin.ihk.de Aus- und Weiterbildung  31 Wirtschaftskompass 07|08|2023

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