IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 07, 08/2023

Informationen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz – inklusive UnternehmensCheckliste unter www.ihk.de/schwerin (Such-Nr. 5804950).  Bei allen Meldungen muss die Vertraulichkeit des Hinweisgebers sowie Dritter geschützt sein.  Die innerbetrieblichen Zuständigkeiten für das Meldesystem müssen eindeutig geregelt sein.  Die Bearbeitungsfristen müssen beachtet werden (Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tage, Informationen über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten).  Es müssen nach der Meldung ordnungsgemäße Folgemaßnahmen eingeleitet werden.  Die Meldungen müssen dokumentiert werden.  Es müssen die Informationspflichten über das Meldeverfahren gegenüber Behörden, der Datenschutz und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beachtet werden.  VERBOT VON REPRESSALIEN Hinweisgeber genießen Haftungsprivilegien und umfangreichen Schutz: Zentrales Element ist dabei das Verbot von Repressalien. Unternehmen sind sämtliche Repressalien (einschließlich der Androhung und des Versuchs) untersagt. Um die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen Repressalien gegen den Schädiger zu verbessern, enthält das HinSchG in Umsetzung der EU-Richtlinie eine Beweislastumkehr zugunsten der geschützten Person: Der Hinweisgeber muss zwar selbst aktiv werden und geltend machen, dass er die Benachteiligung infolge der Meldung erlitten hat. Der Arbeitgeber muss dann aber den (abweichenden) Grund für eine vermeintliche Benachteiligung darlegen und beweisen. Ein Verstoß gegen das Repressalienverbot kann gegenüber dem Hinweisgeber Schadensersatzansprüche auslösen. Tipp: Vor diesem Hintergrund sollten Personalverantwortliche künftig die Gründe für arbeitsrechtliche Maßnahmen sorgfältig dokumentieren. BUSSGELDVORSCHRIFTEN Verstöße gegen Vorgaben des HinSchG können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldrahmens hängt dabei vom jeweiligen Verstoß ab. Die Bußgeldvorschrift bzgl. der Nichteinhaltung und den Nichtbetrieb interner Meldekanäle (Geldbuße bis zu 20.000 Euro) findet allerdings erst ab dem 1. Dezember 2023 Anwendung. Die IHK zu Schwerin bietet ihren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen regelmäßig verschiedene Fortbildungsangebote und Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch an. In diesem Rahmen tagte am 5. Juni 2023 die Schweriner Sachverständigen-Runde. Die zweimal im Jahr stattfindende Veranstaltung ist seit vielen Jahren eine bewährte und beliebte Weiterbildungsveranstaltung. Zahlreiche öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie an einer Bestellung Interessierte aus ganz Mecklenburg-Vorpommern nehmen diese Möglichkeit gerne wahr. Als Referenten standen uns diesmal zwei ebenfalls öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Herr Dipl.-Kfm. CVA Christian Wegner sowie Dr.-Ing. habil. Daniel Klüß aus Rostock, zur Verfügung. Herr Wegner informierte die Teilnehmer zum Thema „Unternehmensnachfolge“. Dieses Thema traf auf großes Interesse. Denn immer mehr Sachverständige, die teilweise selbständige Unternehmer sind, beabsichtigen eine Übertragung an die nachfolgende Generation. Hierbei gilt es Fallstricke und Hürden zu beachten und bewältigen, die Herr Wegner aufzeigte. Herr Klüß berichtete nach der Vorstellung seines Sachgebietes „Medizinprodukte - nicht aktive implantierbare Produkte“ aus seiner Praxis. Er gab den Teilnehmern einen Einblick in sein spezielles Tätigkeitsfeld, welches sich mit der Begutachtung von im menschlichen Körper verbrachten Implantaten befasst, bei denen es unter anderem zu Materialfehlern kommen kann. Er stellte hierzu im Rahmen der Sachverständigen Runde auch verschiedene Implantate als Ansichtsmodelle zur Verfügung. Es handelte sich um eine durch und durch gelungene Veranstaltung mit reger Teilnahme. Wir freuen uns schon jetzt auf die kommende Schweriner Sachverständigen-Runde, die für Dezember geplant ist.  ERFAHRUNGSAUSTAUSCH Schweriner Sachverständigen-Runde IHK ZU SCHWERIN Melanie Graffenberger  0385 5103 511 graffenberger@ schwerin.ihk.de Bilder: Pixabay / IHK Recht & Steuern  45 Wirtschaftskompass 07|08|2023

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