IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 07, 08/2023

Bilder: In einer immer stärker digitalisierten Welt sollen nun auch im Bereich der Steuerverwaltung innovative Wege in Form eines digitalen Gewerbesteuerbescheides beschritten werden. Er dient der teilweisen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und ermöglicht Unternehmen eine effizientere und zeitsparende Abwicklung ihrer steuerlichen Pflichten. Der Digitale Gewerbesteuerbescheid Was genau ist der digitale Gewerbesteuerbescheid? Beim digitalen Gewerbesteuerbescheid handelt es sich um eine elektronische Version des herkömmlichen schriftlichen Bescheids, den Unternehmen von den Finanzbehörden erhalten. Anstelle der aktuell üblichen Übersendung auf dem Postweg, wird er in digitaler Form an das Unternehmen übermittelt. Dabei soll der Bescheid über das Postfach „Mein Unternehmenskonto“ im Onlineportal „ELSTER“ zugestellt werden. Damit dies funktioniert muss allerdings die jeweils zuständige Kommune an „ELSTER-TRANSFER“, einen Service zum Datenaustausch mit den Steuerverwaltungen, angebunden sein. Derzeit testen ca. 50 Pilotkommunen den digitalen Gewerbesteuerbescheid. Bis alle 11.000 Kommunen ihre Systeme angepasst haben, wird es voraussichtlich noch einige Zeit brauchen.  VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN Effizienz: Durch die digitale Variante wird eine automatisierte Weiterverarbeitung der Daten ermöglicht. Der Bescheid kann durch das Unternehmen leichter in die Buchhaltungssoftware oder andere Systeme importiert werden und somit den Verwaltungsaufwand verringern. Umweltfreundlichkeit: Durch den Verzicht auf den physischen Versand des Bescheids wird Papier eingespart. Zeitersparnis: Unternehmen können die Informationen schnell abrufen und in ihre internen Prozesse integrieren. Archivierung und Nachvollziehbarkeit: Digitale Bescheide können einfach archiviert und bei Bedarf schnell wiedergefunden werden. Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit von steuerlichen Transaktionen.  WAS KÖNNEN UNTERNEHMEN TUN? Seit April 2023 können Unternehmen bei Abgabe ihrer Steuererklärung angeben, ob Sie ihren Bescheid digital erhalten möchten. Dies ist unter „Mein Elster“ in der Auswahl „elektronischer Zustellwunsch“ möglich. Auch wenn die betreffende Kommune keine Pilotkommune ist, erhält sie dennoch einen Hinweis über die entsprechende Nachfrage. So kann eine Priorisierung erzielt werden. IHK ZU SCHWERIN Ass. iur. Kim Julia Vedder  0385 5103-512 vedder@schwerin.ihk.de 46  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 07|08|2023

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