IHIK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 10/2023

Importeure aufgepasst! Die EU-Kommission stellt Leitlinien und Informationsformate zur Verfügung. Die Initiative für das CO²-Grenzausgleichsysteme (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) ist ein Schlüsselelement des „Fit for 55“-Pakets, das im Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde. Das zentrale Klimaschutzinstrument hierfür bildet bereits seit 2005 der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) – mit dem Risiko, dass Unternehmen in bestimmten Sektoren und Teilsektoren aus Kostengründen ihre Produktion in andere Länder verlagern, sog. „Carbon Leakage“. An dieser Stelle setzt der CBAM als unterstützender Mechanismus an: Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, sollen verpflichtet werden, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-Unternehmen nicht durch unfairen Wettbewerb benachteiligt werden, indem sie höhere Klimaschutzkosten tragen als Konkurrenten außerhalb der EU. CBAM betrifft den Import der in der Verordnung aufgeführten Waren Eisen und Stahl (Kapitel 72 und 73 weitgehend), Zement, Aluminium (Kapitel 76 weitgehend), Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff sowie unter bestimmten Bedingungen auch auf indirekte Emissionen, bestimmte Vorprodukte sowie einige nachgelagerte Produkte wie Schrauben und ähnliche Artikel aus Eisen oder Stahl (Position 7318 und 7326). Mit der Veröffentlichung der EU-Durchführungsverordnung am 17.08.2023 haben Unternehmen nun eine Handreichung zu den detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum, der am 1. Oktober 2023 beginnt und zum Ende 2025 ausläuft. Zudem stellt die EU-Kommission Leitlinien für EUEinführer und Nicht-EU-Anlagen sowie eine ExcelVorlage zur CBAM Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht zur Verfügung. Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ebenso ein IT-Tool, welches Unternehmen die CBAMUmsetzung erleichtern soll. Zusätzlich bietet die EU-Kommission Webinare zu den betroffenen Sektoren an.  CO²-GRENZAUSGLEICHSYSTEM EU-Durchführungsverordnung veröffentlicht Weitere Informationen unter: www.ihk.de/schwerin.de Dok.-Nr.: 5834240 IHK ZU SCHWERIN Henrike Güdokeit  0385 5103-215 guedokeit@schwerin.ihk.de Bild: Pixabay 36  International Wirtschaftskompass 10 | 2023

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