IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 11/2023

Am 23. Juni hat der Bundestag das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Ziel ist die Schaffung des modernsten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in der EU, wodurch das wirtschaftliche Wachstums Deutschlands gewährleistet sein soll. Die meisten Regelungen werden sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, die Regelungen zur Blauen Karte EU zum 18. November 2023 und die neue Chancenkarte neun Monate nach Verkündung. Diese Zusammenstellung umfasst die wichtigsten Änderungen.  DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN  Bisher: Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich  Künftig: Beschäftigung in allen qualifizierten Berufen (nur bei Fachkräften mit förmlicher Anerkennung ihres Abschlusses)  Bisher: Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkannter/m Berufsqualifikation bzw. Hochschulabschluss möglich  Künftig: zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischer/m Berufsqualifikation/ Hochschulabschluss und Berufserfahrung; kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen)  Bisher: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach 4 Jahren möglich  Künftig: nach 3 Jahren möglich  Bisher: Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens  Künftig: Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland durchgeführt werden  Bisher: bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit  Künftig: Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden  Bisher: Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von max. 10 Stunden/Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit  Künftig: Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen  Weitere Erleichterungen des Zugangs für IKT- Fachkräfte mit Berufserfahrung, aber ohne Ausbildungs-/Hochschulabschluss (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie)  Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation durch die Verstetigung der Westbalkanregelung mit Erhöhung des Kontingents und die neue kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung  3-SÄULEN-MODELL DER FACHKRÄFTEEINWANDERUNG Darüber hinaus spricht das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz von den „3 Säulen der Fachkräfteeinwanderung“: 1. Fachkräftesäule 2. Erfahrungssäule 3. Potenzialsäule 1. SÄULE: FACHKRÄFTESÄULE Die Fachkräftesäule soll die zentrale Säule der Fachkräfteeinwanderung sein. Hier sind internationale Fachkräfte gemeint, die IHK ZU SCHWERIN Thilo Krüger  0385 5103-514 krueger@schwerin.ihk.de IHK ZU SCHWERIN Birgit Ahrens  0385 5103-417 ahrens@schwerin.ihk.de  MODERNISIERUNG BESCHLOSSEN Fachkräfteeinwanderungsgesetz Bild: AdobeStock 46  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 11 | 2023

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