IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 12/2023

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die IHK-Organisation gebeten, die Unternehmen nochmal auf die gesetzlichen Mitteilungspflichten an das Transparenzregister zu informieren. Darüber hinaus möchten wir auch auf eine neue Registrierungspflicht im Zusammenhang mit der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls ab 2024 hinweisen.  TRANSPARENZREGISTER Das Transparenzregister wurde in Deutschland 2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Der Zweck des Registers ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich u. a. in den §§ 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG). Seit in Kraft treten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) 2021, sind alle Gesellschaften dazu verpflichtet ihren wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Sollte eine dahingehende Meldung noch nicht erfolgt sein, empfehlen wir dringend dies zeitnah nachzuholen. Es drohen ansonsten Geldbußen bis zu 150.000 Euro. Entsprechende Meldungen können über www.transparenzregister.de vorgenommen werden.  REGISTRIERUNGSPFLICHT BEI DER FINANCIAL INTELLIGENCE UNIT (FIU) Bei Vorliegen von Tatsachen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, ist von Unternehmen umgehend eine Verdachtsmeldung bei der beim Zoll angesiedelte FIU zu erstatten. Die Meldung hat über das elektronische Meldeportal unter https://goaml. fiu.bund.de zu erfolgen. Bisher musste sich erst vor Abgabe einer Meldung auf dem Portal registriert werden. Dies wird sich mit Jahreswechsel ändern: Ab 2024 wird eine Registrierpflicht gelten, unabhängig davon, ob ein Unternehmen eine Verdachtsmeldung abgeben möchte. Wir empfehlen eine frühzeitige Registrierung. Mit dem Pflichttermin 1. Januar 2024 können aufgrund der voraussichtlichen Masse an Registrierungen technische Probleme nicht ausgeschlossen werden.  BUSSGELDER DROHEN Pflichten bei der Geldwäscheprävention Weitere Informationen unter www.ihk.de/schwerin, Dok. Nr.: 5585132. Bild: IHK 44  Recht & Steuern IHK ZU SCHWERIN Thilo Krüger  0385 5103-514 krueger@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass 12 | 2023

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