IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 12/2023

Zum 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 25 im Zolltarif gelistet sind. Ausgenommen sind einige Waren des Kapitel 35 (Eiweißstoffe, modifizierte Stärke, Klebstoff, Enzyme) und 38 (verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie), die als Agrarprodukte klassifiziert werden.  DER ZOLLTARIF ÄNDERT SICH Gleichzeitig wird der Schweizer Zolltarif (TARES) für Industrieprodukte vereinfacht. In den Kapiteln 25 bis 97 werden die Zolltarifnummern reduziert. Somit verringert sich die Anzahl der Tarifpositionen von 9114 auf 7511. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat eine Übersicht über die Änderungen der Zollansätze sowie die neue Struktur des Zolltarifs zur Verfügung gestellt.  AUSWIRKUNGEN AUF PRÄFERENZIELLE URSPRUNGSNACHWEISE Durch die Aufhebung der Industriezölle ist in vielen Fällen kein präferenzieller Ursprungsnachweis mehr notwendig, da der Zollsatz dann für alle Einfuhren Null Prozent beträgt. Dennoch brauchen Schweizer Unternehmen in bestimmten Fällen weiterhin einen Präferenznachweis von ihren Lieferanten. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich um eine Ware handelt, die nicht in der Schweiz verbleibt und präferenzbegünstigt in ein weiteres Drittland exportiert werden soll. In folgenden Fällen ist kein Präferenznachweis notwendig:  Endverbleib der Ware in der Schweiz,  Wiederausfuhr oder Verarbeitung der Ware in der Schweiz und Wiederausfuhr ohne Präferenzzollbehandlung in Bestimmungsländer, mit denen kein Freihandelsabkommen besteht,  ausreichende Verarbeitung und Wiederausfuhr mit Schweizer Ursprung, ohne dass im Rahmen des jeweiligen Freihandelsabkommen kumuliert wird. In folgenden Fällen ist ein Präferenznachweis erforderlich:  Verarbeitung und Wiederausfuhr der verarbeiteten Ware in ein Bestimmungsland, mit dem ein Freihandelsabkommen besteht. Die verarbeitete Ware hat Schweizer Ursprung, der unter Nutzung einer Kumulierung erlangt wurde. Dies gilt bspw. im Rahmen des Pan-Euro-Med-Übereinkommens (PEM).  EINFUHRANMELDUNGEN BLEIBEN PFLICHT Die Abschaffung der Industriezölle hat keine Auswirkungen auf die notwendigen Zollformalitäten. Einfuhrzollanmeldungen sind weiterhin verpflichtend. Hierfür müssen Einführer ab 1. Januar 2024 die neuen Zolltarifnummern nutzen. Unternehmen, die ihre Waren nur vorübergehend in die Schweiz einführen, können weiterhin das Carnet ATA nutzen. Dies gilt bspw. für Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung oder Güter, die zu wissenschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Zwecken in die Schweiz ein- und wieder ausgeführt werden. Am 5. Oktober war der brasilianische Botschafter, S.E. Roberto Jaguaribe Gomes de Mattos zu Gast in Schwerin. Nach Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung räumte der Botschafter ein einstündiges Zeitfenster für Gespräche mit Unternehmensvertretern in der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin ein. Botschafter Jaguaribe wurde bei seinem Besuch begleitet vom II. Botschaftssekretär und Leiter der Landwirtschaftsabteilung, Hamad Mota Kalaf. Brasilien ist zunehmend im Fokus der deutschen Wirtschaft. Verschiedene Branchen schauen auf das Land. Agribusiness, grüne Energieerzeugung, Kreislaufwirtschaft – um nur einige zu nennen. Brasilien hat viel Potenzial, auch für die hiesige Wirtschaft. Aber ein langer Atem und ein gutes Netzwerk gehören dazu. Umso wertvoller war der Austausch für die Unternehmensvertreter mit dem Botschafter, als höchstem diplomatischem Vertreter der Föderativen Republik Brasilien in Deutschland. Durch das Wirken des Botschafters auf Regierungsebene kann er wichtiger Türöffner, Kontaktanbahner und Unterstützer sein. IHK-Präsident Matthias Belke und IHKHauptgeschäftsführer Siegbert Eisenach begrüßten die brasilianischen Gäste im Ludwig-Bölkow-Haus und dankten für diese einmalige Gesprächsmöglichkeit. Vertreter mehrerer Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern nahmen dieses einmalige Angebot zum persönlichen Austausch mit dem Botschafter wahr. Sie nutzten die Plattform, um ihr Unternehmen und die bestehenden oder geplanten Aktivitäten in Brasilien vorzustellen. Botschafter Jaguaribe war beeindruckt vom Engagement der Unternehmen in seinem Heimatland. Gemeinsam wurden Unterstützungsmöglichkeiten ausgelotet. Abschaffung der Industriezölle ab 2024 Brasilianischer Botschafter zu Gast Bilder: Pixabay; IHK International  43 Informationen unter www.ihk.de/schwerin Dok. Nr. 5917314. IHK ZU SCHWERIN Annett Reimer  0385 5103-213 reimer@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass 12 | 2023

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