IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 12/2023

 REGELMÄSSIGE VERJÄHRUNGSFRIST: DREI JAHRE Von entscheidender Bedeutung ist sowohl die Verjährungsfrist als auch der Zeitpunkt ab dem diese Frist zu laufen beginnt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) drei Jahre. Das Gesetz legt in den meisten Fällen der dreijährigen Regelverjährungsfrist den Beginn auf das Ende des Jahres fest, in dem der Anspruch entstanden ist. Voraussetzung für den Beginn der Frist ist, dass der Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch begründen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat (vgl. § 199 Abs. 1 BGB). Beispiel: Die Kaufpreiszahlung war am 30.08.2020 fällig geworden und der Gläubiger hatte hiervon auch Kenntnis. Die Verjährungsfrist für die Kaufpreisforderung begann mit Ablauf des 31.12.2020 und endet nach drei Jahren, also mit Ablauf des 31.12.2023.  AUSNAHMEN VON DER REGELMÄSSIGEN VERJÄHRUNGSFRIST Ohne Rücksicht auf diese beiden Voraussetzungen verjähren Ansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, in 30 Jahren. Sonstige Ansprüche, wie zum Beispiel die Verletzung des Eigentums oder des Vermögens, verjähren in zehn Jahren. Neben Sonderregelungen für Verjährungsfristen, zum Beispiel im Erb- und Familienrecht, gibt es wichtige Ausnahmen von der dreijährigen Regelverjährung vor allem im Kauf- und Werkvertragsrecht. Die meisten Mängelansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht verjähren innerhalb von zwei Jahren, vgl. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB. Hiervon gibt es aber auch abweichende Verjährungsfristen, beispielsweise die fünfjährige Verjährungsfrist im Zusammenhang mit Bauwerken, vgl. § 438 Abs. 1 Nr. 2 a) BGB bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Achtung: Auch der Beginn der Verjährungsfrist kann von der obigen Regel des § 199 Abs. 1 BGB abweichen. So beginnt beispielsweise die Verjährung beim Kauf eines Grundstückes mit der Übergabe, vgl. § 438 Abs. 2 BGB. Handelt es sich um die Herstellung eines Bauwerkes, ist gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB die Abnahme des Werkes maßgeblich.  HEMMUNG DER VERJÄHRUNG DURCH VERHANDLUNG Damit der Gläubiger der zum Jahreswechsel drohenden Verjährung nicht ausgesetzt ist, muss er der Verjährung rechtzeitig entgegentreten. So kann die Verjährungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend gehemmt werden. Die unterschiedlichen Hemmungsvoraussetzungen sind in den §§ 203 ff. BGB geregelt. Häufig fällt der letzte Tag der Verjährungsfrist auf den 31. Dezember eines jeden Jahres. Um nicht auf zivilrechtlichen Forderungen sitzen zu bleiben, sind Unternehmen gut beraten, wenn sie bis zum Jahresende gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Verjährungsfristen 2023 STICHWORT FORDERUNGSART VERJÄHRT IN/FRISTBEGINN GESETZLICHE REGELUNG Arbeiter Lohnforderungen 3 Jahren/Jahresschluss § 195 BGB Gastwirte Ansprüche aus Bewirtungsvertrag 3 Jahren/Jahresschluss § 195 BGB Handelsvertreter Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis 3 Jahren/Jahresschluss § 195 BGB Aber Ausschlussfrist für Ausgleichsanspruch 1 Jahr nach Vertragsende § 89 b Abs. 4 S. 2 HGB Handwerker Ansprüche bei Leistungen für den Gewerbebetrieb des Schuldners 3 Jahren/Jahresschluss § 195 BGB Kaufleute Ansprüche bei Leistungen für den Gewerbebetrieb des Schuldners 3 Jahren/Jahresschluss § 195 BGB Mängelansprüche Gewährleistung beim Kauf von Bauwerken 5 Jahren/Ablieferung § 438 Abs. 1 Nr. 2 a) BGB Gewährleistung beim Kauf sonstiger Sachen 2 Jahren/Ablieferung § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB Gewährleistung bei Herstellung von Bauwerken 5 Jahren/Abnahme des Werkes § 634 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB Gewährleistung für Werksarbeiten an einer Sache 2 Jahren/Abnahme des Werkes § 634 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB Gewährleistung für sonstige Werkvertragsleistungen 3 Jahren/Abnahme des Werkes § 634 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 i.V.m. § 195 BGB Gewährleistung bei arglistigem Verschweigen des Mangels bei Kauf und Werkvertrag 3 Jahren/mit Übergabe bzw. Ablieferung §§ 438 Abs. 3 S. 1, 634 a Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 195 BGB 46  Recht & Steuern IHK ZU SCHWERIN Thilo Krüger  0385 5103-514 krueger@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass 12 | 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkyOTU0Ng==