IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 12/2023

Der nächste Termin für die schriftliche Überprüfung im Sachgebiet "Schäden an Gebäuden" ist der 7. Mai 2024. Die Frist zur Einreichung von Antrag und Gutachten endet am 28. Januar 2024. Die mündlichen Fachgespräche sind für den 27. und 28. Juni 2024 geplant. Das Begutachtungsverfahren durch das Fachgremium gliedert sich in drei Teile.  fachliche Überprüfung vorgelegter Gutachten durch ein Fachgremium,  schriftliche Prüfung,  mündliches Fachgespräch  FOLGENDE UNTERLAGEN SIND EINZUREICHEN  ausführlicher Lebenslauf  Fortbildungsnachweise  fünf nachweislich selbst verfasste Gutachten, darunter ein Gerichtsgutachten.  Gutachtenübersicht (ähnlich einem Inhaltsverzeichnis)  SACHVERSTÄNDIGE „SCHÄDEN AN GEBÄUDEN“ Prüfungstermin Bild: AdobeStock Modellbeispiel www.lottomv.de Geschenkidee für Geschäftspartner und Mitarbeiter IHK ZU SCHWERIN Melanie Graffenberger  0385 5103 511 graffenberger@ schwerin.ihk.de Recht & Steuern  49 Wirtschaftskompass 12 | 2023

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