IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 12/2023

Bilder: Impressum Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Eigentümer und Verlag: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 1110 41, 19010 Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin  0385 5103-0 Fax: 0385 5103-999 info@schwerin.ihk.de www.ihk.de/schwerin Verantwortlich: Siegbert Eisenach Redaktion: Andreas Kraus Titelfoto: info@paperheroes.de Henry Forster Erscheinungstag: 01.12.2023 Verlag: maxpress agentur für kommunikation GmbH & Co. KG Stadionstr. 1, 19061 Schwerin  0385 760520 anzeigen@maxpress.de Druck: MOD Offsetdruck GmbH Gewerbestr. 3, 23942 Dassow Druckauflage: 19.700 Exemplare (IV/2022) Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Mitglieder der IHK zu Schwerin erhalten das Objekt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenfrei. Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK zu Schwerin. Im freien Verkauf beträgt der Bezugspreis pro Heft 1,50 Euro. Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind und als solche kenntlich gemachte Zitate, geben nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zur Kürzung und Änderung aller Beiträge vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Gewähr übernommen. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe (Belegexemplar erbeten). Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin am 13.09.2023 „Änderung der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin“ Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin hat in ihrer Sitzung am 13.09.2023 gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I. S. 3306) geändert worden ist, folgende Änderung der Wahlordnung der IHK zu Schwerin beschlossen: § 1 Die Wahlordnung der IHK zu Schwerin wird wie folgt geändert: 1. § 10 Abs. 2 S. 1 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Der Wahlausschuss fordert in der Bekanntmachung die Wahlberechtigten auf, in angemessener Frist nach Ablauf der in § 9 Abs. 4 genannten Einspruchsfrist für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk Wahlvorschläge bei ihm einzureichen.“ 2. § 23 WahlO wird wie folgt geändert: Die Wörter „im IHK-Mitteilungsblatt“ werden durch die Wörter „auf der Internetseite der IHK zu Schwerin“ ersetzt. § 2 Die Änderung der Wahlordnung tritt mit der Veröffentlichung in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaftskompass“ in Kraft. Schwerin, den 13.09.2023 gez. Matthias Belke gez. Siegbert Eisenach Präsident Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 01.11.2023 im Auftrag gez. Stephan Mücke Die vorstehende Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt und im IHK-Mitteilungsblatt „Wirtschaftskompass“ veröffentlicht. Schwerin, den 08.11.2023 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gez. Matthias Belke gez. Siegbert Eisenach Präsident Hauptgeschäftsführer Amtliche Bekanntmachung 50  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 12 | 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkyOTU0Ng==