IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 01, 02/2024

Bilder: Für die Legislatur 2024-2029 sind wie in den vorangegangenen Wahlen insgesamt 44 Mitglieder der Vollversammlung aufgeteilt auf acht Wahlgruppen und vier Wahlbezirke zu wählen.  WAHLBEZIRKE In den meisten Wahlgruppen erfolgt die Wahl in den drei Wahlbezirken Landeshauptstadt Schwerin, Landkreis Nordwestmecklenburg und Landkreis LudwigslustParchim. Für die Wahlgruppen D, Kreditinstitute, E, Verkehr und Schiffahrt und G, Versicherungen ist, wie zuvor, der Wahlbezirk der gesamte IHK-Bezirk.  WAHLGRUPPEN Der Mandatsverteilung in den Wahlgruppen wurde die Entwicklung der vergangenen Jahre in der Wirtschaftsregion Westmecklenburg zu Grunde gelegt. Die aktuelle Mandatsverteilung berücksichtigt die wirtschaftliche Entwicklung in der Region: Seit der letzten Wahl gab es im Wahlbezirk Ludwigslust/Parchim eine Reduzierung um ein Mandat in der Wahlgruppe H, Beratungs-, Vermittler- und sonstige Dienstleistungsgewerbe, dafür Zuwachs um ein Mandat in der Wahlgruppe A, Industrie. Im Wahlbezirk Landeshauptstadt Schwerin ist in der Wahlgruppe H ein Mandat hinzugekommen. Um ein Mandat verringert hat sich die Wahlgruppe E, Verkehr und Schifffahrt. Die Einteilung spiegelt die besondere Struktur der Wirtschaft im Kammerbezirk wider und ist in der Sitzung der Vollversammlung vom 13. Dezember 2023 als Anlage zu § 7 Abs. 5 der Wahlordnung beschlossen worden. Die Änderungen sind unter Amtliche Bekanntmachungen in dieser Ausgabe des IHK-Magazins „Wirtschaftskompass“ veröffentlicht.  WER IST WÄHLBAR? Wählbar sind grundsätzlich alle IHK-Zugehörigen aus dem Kammerbezirk. Das sind die Inhaberin oder der Inhaber eines Unternehmens, aber auch die Vertretungsberechtigten, wie z. B. Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder besonders für die Wahl bestellte Bevollmächtigte. Diese müssen aber eine eigenverantwortliche Stellung im Unternehmen haben, vergleichbar einer selbstständigen Stellung. In den §§ 4 und 5 der Wahlordnung ist die Wählbarkeit rechtlich geregelt. Bei Fragen zur Wählbarkeit geben wir gern Auskunft.  WÄHLERLISTEN, EINSPRÜCHE, ANTRÄGE Um alle Wahlberechtigten zu erfassen und sie in die richtige Wahlgruppe sowie den richtigen Wahlbezirk einzuordnen und, erstellt die IHK zu Schwerin Wählerlisten. Diese enthalten, aufgeteilt nach den Wahlgruppen und Wahlbezirken, Angaben zu Namen, Firma, Anschrift, IdentNummer sowie Wirtschaftszweig aller IHKzugehörigen Unternehmen. Alle interessierten Unternehmen können vom 4. März 2024 bis zum 18. März 2024, 18:00 Uhr die Wählerlisten für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk vor Ort und auf der Internetseite der IHK zu Schwerin einsehen. Wählen können nur Personen, die in die Wählerliste eingetragen sind. Gleiches gilt für die vorgeschlagenen Kandidaten. Sollten Sie oder ein anderes Unternehmen nicht oder ggf. in der falschen Wahlgruppe bzw. dem falschen Wahlbezirk eingetragen sein, so kann Einspruch einge­  ABLAUF DER IHK-WAHL 2024 Wählen und gestalten Sie mit! Die vollständige Wahlordnung der IHK zu Schwerin ist abrufbar unter: www.ihk.de/schwerin. 20  Titelthema IHK ZU SCHWERIN Franz-Joachim Hofer  0385 5103-510 Wahl2024@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2024

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