IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 03, 04/2024

Bilder: 16  Titelthema Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2024 Seit dem 01.04.2012 garantiert das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle, d. h. auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht.  ZUSTÄNDIGKEIT In die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für o.g. Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.  ABLAUF DES VERFAHRENS Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt der Unterlagen und prüft deren Vollständigkeit. Neben der Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen kann sich die zuständige Stelle aber auch anderer Methoden und Informationsquellen bedienen (z. B. Recherche im Herkunftsland). Sollten die Unterlagen für die Gleichwertigkeitsprüfung nicht ausreichen, können von den Antragstellenden weitere Informationen verlangt werden (z. B. Ausbildungsordnungen oder andere Dokumente, die über Inhalt und Dauer der ausländischen Ausbildung Aufschluss geben könnten). Erst wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen und der Zahlungseingang der anfallenden Gebühr registriert wurde, beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Hauptkriterien für den Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie die Frage, ob ggf. abweichende Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung des jeweiligen Berufes in Deutschland entscheidend sind. Eine vollständige Übereinstimmung mit dem deutschen Referenzberuf ist also nicht erforderlich. Sind wesentliche Differenzen in der Qualifikation feststellbar, beurteilt die IHK FOSA, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise (z. B. Weiterbildungen) ausgeglichen werden können.  VERFAHRENSABSCHLUSS Zum Abschluss des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens stellt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid aus. Insgesamt sind folgende Ergebnisse möglich:  Wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation festgestellt werden, wird die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.  AUSLÄNDISCHE IHK-AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE Anerkennungsgesetz

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