IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 03, 04/2024

Weitere Informationen unter www.ihk.de/schwerin, Dok.-Nr.: 3018578. Bild: AdobeStock Titelthema  17 IHK ZU SCHWERIN Birgit Ahrens  0385 5103-417 ahrens@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2024  Bestehen wesentliche Unterschiede, aber auch vergleichbare Qualifikationsinhalte, dann bescheinigt die IHK FOSA eine teilweise Gleichwertigkeit. In dem Bescheid werden die vorhanden Qualifikationen positiv dargestellt sowie die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf beschrieben. Dies ermöglicht Antragstellenden eine gezielte Weiterbildung, um noch fehlende berufliche Kompetenzen auszugleichen.  Wenn keinerlei Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation, dann wird der Antrag abgelehnt und es erfolgt keine Darstellung der positiven Qualifikation. Kann der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden, z. B. weil Antragstellende ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, wird der Antrag abgelehnt.  DAUER UND GEBÜHREN DES VERFAHRENS Nach § 6 Absatz 3 des BQFG ist für das Anerkennungsverfahren eine Zeitspanne von drei Monaten vorgesehen. Der Gebührenrahmen für das jeweilige Verfahren liegt zwischen Euro 100 bis 600. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Es ist zu erwarten, dass sich die Kosten in der Mehrzahl der Fälle auf ca. Euro 350,00 bis 450,00 belaufen. Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 BQFG die Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereichten Unterlagen auch andere Verfahren wie Fachgespräche, Arbeitsproben, theoretische Prüfungen oder Gutachten anzuwenden. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.  VORTEILE DER GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG Wer seine beruflichen Qualifikationen bewerten lässt, hat eine Reihe von Vorteilen:  Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in Händen, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ausfällt.  Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche.  Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem Inhaber des deutschen Referenzabschlusses.  Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich.

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