IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 03/04 2026

 WACHSENDE WIRTSCHAFT UND GROSSE MÄRKTE Indien ist mit 1,4 Milliarden Einwohnern die bevölkerungsreichste Demokratie und wächst mit rund 6 bis 7 Prozent jährlich überdurchschnittlich schnell. Das Abkommen umfasst somit fast zwei Milliarden Menschen und schafft damit die weltweit größte Freihandelszone nach der Einwohnerzahl. Die EU tauscht Waren und Dienstleistungen im Wert von etwa 180 Milliarden Euro pro Jahr mit Indien, und deutsche Unternehmen sind dabei führend: 2024 erreichte der Handel Deutschlands mit Indien 31 Milliarden Euro. Wichtige Exportgüter sind Maschinen, Chemikalien sowie Flugzeuge und Schiffe. Die künftigen Zollsenkungen sollen die EU-Ausfuhren nach Indien bis 2032 verdoppeln. Damit eröffnet sich für die deutsche Wirtschaft ein großer Wachstumsmarkt.  ZOLL- UND NICHTTARIFÄRE VORTEILE In dem Abkommen werden 96,6 Prozent der EUExportgüter zollfrei gestellt oder mit stark reduzierten Zöllen gehandelt. Besonders drastisch sinken Indiens Einfuhrzölle für Industriegüter: Pkw-Zölle sollen schrittweise von 110 Prozent auf 10 Prozent zurückgehen, für Kfz-Teile entfallen sie nach wenigen Jahren ganz. Auch Zölle auf Maschinen (bis 44 Prozent), Chemikalien (bis 22 Prozent) und Arzneimittel (11 Prozent) werden weitgehend abgeschafft. Bei Agrarprodukten werden viele bisher „prohibitive“ Einfuhrzölle (im Durchschnitt 36 Prozent) gesenkt oder eliminiert. Weinzölle etwa sinken von 150 Prozent auf zuletzt 20 Prozent und auf Brot, Süßwaren und Ähnliches entfallen Zölle bis 50 Prozent. Empfindliche Sektoren wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis oder Zucker sind ausgenommen und bleiben geschützt. Neben Zöllen adressiert das Abkommen auch nichttarifäre Hürden. Viele der Bürokratie- und Normenprobleme, die deutsche Firmen derzeit belasten, sollen reduziert werden. Es sind Erleichterungen bei Zertifizierungen, Herkunftsnachweisen und technischen Zulassungen vorgesehen. Nahrungsmittel- und Umweltstandards der EU bleiben aber weiterhin bestehen. Beide Seiten vereinbaren Transparenzregeln und Dialoggremien, um künftige Handelsbarrieren frühzeitig zu vermeiden. Spezielle Kapitel sehen die gegenseitige Anerkennung technischer Standards vor. Insgesamt verspricht das Abkommen mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit für Exporteure.  BRANCHENSPEZIFISCHE CHANCEN – ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT UND MEDIZINTECHNIK Durch den Abbau hoher Importzölle in Indien ergeben sich neue Absatzmöglichkeiten für die Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere bei Qualitätsprodukten wie Früchten, Nüssen, Wein oder Bier. Deutsche Landwirte und Lebensmittelhersteller können von einem transparenteren Handelsumfeld und besseren Logistikketten profitieren. Zwar bleiben sensible Produkte wie Zucker, Reis oder Fleisch geschützt, doch wächst durch Indien eine langfristige Nachfrage nach verarbeiteten Lebensmitteln, Futtermitteln und nachhaltigen Agrarlösungen. EUUnternehmen im Agrarsektor erhalten zudem künftig bessere Rahmenbedingungen (z. B. harmonisierte SPS-Schutzstandards und neues GIs-Abkommen für geschützte Herkunftsangaben), die Nachahmungen verhindern sollen. Indien baut sein Gesundheitswesen stark aus, mit wachsender Mittelschicht und steigenden Investitionen in Diagnostik und Forschung. Europäische Medizintechnik genießt dort einen exzellenten Ruf für Qualität und Sicherheit. Das Abkommen vermindert Zölle auf Hightech-Produkte und öffnet den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen. Vor Die EU und Indien haben Ende Januar 2026 einen Durchbruch bei den Verhandlungen zu einem umfassenden Freihandelsabkommen erreicht. Nach 18 Jahren Gesprächen wurde am 27. Januar 2026 der Abschluss verkündet. Die ausgehandelten Vertragsentwürfe sollen nun rechtlich geprüft werden, danach folgt die Übersetzung in alle EU-Sprachen und der formelle Beschluss von Rat und Parlament. Erst mit der Unterzeichnung und der Ratifizierung durch Indien kann das Abkommen in Kraft treten. Nach derzeitigen Planungen wird mit einer Umsetzung Anfang 2028 gerechnet.  EU-FREIHANDELSABKOMMEN MIT INDIEN Größer als alles Bisherige IHK ZU SCHWERIN Merle Poppke  0385 5103-214 poppke@schwerin.ihk.de 32  International Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2026

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