Am 15. April 2026 diskutierten in der Handelskammer Bremen Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Bundeswehr über die sicherheitspolitische Rolle Norddeutschlands. Im Mittelpunkt der Norddeutschen Sicherheitskonferenz der IHK Nord standen resiliente Lieferketten, kritische Infrastruktur sowie leistungsfähige Verkehrswege als Grundlage für Versorgungssicherheit und Verteidigungsfähigkeit. Für die IHK zu Schwerin nahm Sebastian Mundt, CoVorsitzender des IHK-Verkehrsausschusses, am Panel „Military Mobility und Dual Use: Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur im Norden als Sicherheitsfaktor in der Zeitenwende“ teil. Er brachte dabei die Sicht der regionalen Wirtschaft in die Debatte ein. Mundt forderte, die Wirtschaft frühzeitig und enger in sicherheitsrelevante Planungen einzubinden. Neben Straßen, Schienen und Häfen müsse frühzeitig geklärt sein, welche Transportkapazitäten im Ernstfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu zählen etwa verfügbare Fahrzeuge, Fahrerinnen und Fahrer sowie logistische Ressourcen. Denkbar seien hierfür auch digitale Logistikdatenbanken oder Helferregister. „Wir müssen vor die Lage kommen. Sicherheit braucht klare Planungen, verlässliche Strukturen und einen engen Dialog mit der Wirtschaft. Nur wenn bekannt ist, welche Kapazitäten im Ernstfall verfügbar sind, können wir handlungsfähig bleiben“, sagte Sebastian Mundt, Co-Vorsitzender des IHK-Ausschusses für Verkehr, Logistik und Infrastruktur. Die IHK Nord fordert in ihrem Positionspapier „Norddeutschland – Schlüsselregion für Sicherheit und Versorgung“ unter anderem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, gezielte Investitionen in strategische Verkehrsachsen und eine stärkere Verzahnung von Wirtschafts- und Sicherheitspolitik. Das vollständige Positionspapier finden Sie hier: IHK ZU SCHWERIN Hannes Schubert 0385 5103-209 schubert@schwerin.ihk.de Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) hat am 12. März 2026 die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern – die sogenannte Bäderregelung – für unwirksam erklärt. Mit der Verordnung wird Geschäften in touristisch geprägten Orten erlaubt, an zahlreichen Sonn- und Feiertagen im Jahr zu öffnen. Nach Auffassung des Gerichts überschreitet der mit der geänderten Verordnung neu definierte Umfang die verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen. Unter anderem fällt seit März 2026 das gesamte Schweriner Stadtgebiet in den Geltungsbereich der Öffnungszeitenverordnung. Auf Grund der rechtlichen Unsicherheit machen hiervon bisher jedoch nur wenige Händler in Schwerin Gebrauch. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di gegen die Verordnung. WICHTIG FÜR DEN HANDEL Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zunächst muss die ausführliche Urteilsbegründung der Landesregierung zugestellt werden. Ab da beginnt eine Rechtsmittelfrist von einem Monat. Frühestens nach Ablauf dieses Monats würde das Urteil rechtskräftig werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung die Möglichkeit erhält, die Verordnung kurzfristig mit den Hinweisen des Gerichts nachzubessern, um weiterhin erweiterte Öffnungsmöglichkeiten in touristisch geprägten Orten in Mecklenburg-Vorpommern zu erlauben. Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) erarbeiten gemeinsam mit dem Handelsverband Vorschläge für solche Anpassungen. ERWEITERTE SONNTAG- UND FEIERTAGSÖFFNUNG UNTER VORBEHALT Öffnungszeitenverordnung MV gilt weiter Bild: Jörg Sarbach IHK ZU SCHWERIN Stefanie Richter 0385 5103-201 s.richter@schwerin.ihk.de SICHERHEIT BRAUCHT BELASTBARE INFRASTRUKTUR Norddeutsche Sicherheitskonferenz 12 Standortpolitik Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2026
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