IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 05/06 2026

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland traf sich am 15. April 2026 im Schweriner Schloss. Zu Gast war u. a. der Geschäftsführer der MV-Tourismus GmbH und Landestourismusbeauftragte, Peter Kranz. Im Fokus des öffentlichen Teils der Sitzung standen die standortpolitischen Rahmenbedingungen für die wachsende Campingwirtschaft in MV. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die zum 1. April 2026 geänderte Waldabstandsverordnung. Denn viele Campingplätze im Land liegen in unmittelbarer Nähe zu Waldflächen. Die neue Regelung erleichtert notwendige Anpassungen, ohne den Schutz des Waldes zu vernachlässigen. Die Änderung der Waldabstandsverordnung ermöglicht künftig bauliche Anpassungen auf bestehenden Camping- und Wochenendplätzen, auch wenn der gesetzliche Waldabstand unterschritten wird. Das heißt, der gesetzliche Waldabstand von 30 Metern bleibt grundsätzlich bestehen. Neu ist, dass bei bestehenden Anlagen Ausnahmen zugelassen werden können, damit notwendige Modernisierungen auch innerhalb des Abstands möglich werden. Damit können unter Bestandsschutz stehende Anlagen an heutige Qualitätsanforderungen angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise moderne Sanitäranlagen, barrierefreie Infrastruktur, energieeffiziente Gebäude oder zeitgemäße Serviceeinrichtungen. Wenn eine Sanierung bestehender Anlagen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, können künftig auch Ersatzneubauten am gleichen Standort zugelassen werden. In Einzelfällen sind zudem nicht wesentliche Erweiterungen oder Verlagerungen innerhalb des bestehenden Platzgeländes möglich. Allerdings gilt weiterhin: Die Regelungen betreffen ausschließlich den Waldabstand bestehender Anlagen. Alle Vorhaben müssen weiterhin den bau- und naturschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Zudem bleiben die Verkehrssicherungspflichten und Schutzanforderungen für den Wald unverändert bestehen.  NEUE WALDABSTANDS-VERORDNUNG BEGRÜSST Wachstumsmarkt Campingtourismus Campingtourismus ist ein Wachstumsmarkt in MV. Die Gäste schätzen naturnahe Plätze an Seen, Küsten und in unseren Wäldern. Deshalb freuen wir uns, dass die Argumente der Branche gehört wurden und es Betreibern ermöglicht wird, ihre Anlagen im Einklang mit der natürlichen Umgebung zu modernisieren. Nathalie van Meeteren, Vorstandsmitglied im BVCD/ MV und Mitglied im IHK-Tourismusausschuss. Die Campingbranche in MV steht vor der wichtigen Aufgabe, die Qualitätsentwicklung konsequent weiter voranzutreiben, um im nationalen wie auch im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Dafür sind verlässliche und zugleich zukunftsorientierte rechtliche Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig möchten wir die Rolle der IHK als starken Partner an unserer Seite hervorheben. Die enge Zusammenarbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, den Ausbildungsberuf „Kaufleute für Tourismus und Freizeit“ zu entwickeln und damit wichtige Impulse für die Fachkräftesicherung in unserer Branche zu setzen. Diese Partnerschaft ist für uns ein entscheidender Baustein, um die Zukunft des Campingtourismus nachhaltig und qualitativ hochwertig zu gestalten. Knuth Reuter, 1. Vorsitzender des BVCD/MV und Inhaber des Ferienpark Seehof bei Schwerin Bilder: IHK; Haveltourist GmbH & Co. KG Standortpolitik  13 Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2026

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