IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 05/06 2026

Bild: Canva Auszubildende müssen für die Teilnahme an Prüfungen freigestellt werden. Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen auch am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen. Freistellen heißt, dem Auszubildenden die für die Teilnahme an den Prüfungen notwendige Zeit zu gewähren, ihn also nicht zu beschäftigen. Der Arbeitgeber hat den Auszubildenden an dem Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung (Kenntnisprüfung) freizustellen. Die Freistellung wird auf die Arbeitszeit mit acht Stunden angerechnet. Die Ausbildungsvergütung ist für diesen zusätzlichen freien Tag fortzuzahlen.  DIESE VORSCHRIFT GILT SEIT DEM 1. JANUAR 2020 FÜR ALLE AUSZUBILDENDEN! Eine Freistellung gibt es nur vor dem schriftlichen Teil der Abschlussprüfung und nicht vor anderen Prüfungsteilen, zum Beispiel Fertigkeitsprüfung, mündliche Prüfung. Es ist nur dann freizustellen, wenn ein Arbeitstag der schriftlichen Prüfung unmittelbar vorangeht. IHK ZU SCHWERIN Heidrun Lehnert  0385 5103-414 lehnert@schwerin.ihk.de Gemäß § 21 BBiG endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Bei Nichtbestehen der Prüfung hat der Auszubildende das Recht auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens um ein Jahr. Die Verlängerung muss in Form eines Änderungsvertrags bei der zuständigen Eintragungsstelle (IHK zu Schwerin) eingereicht werden. Wenn Sie Ihren Auszubildenden nach der Abschlussprüfung weiterbeschäftigen, ohne eine Vereinbarung zu treffen, entsteht nach der Abschlussprüfung automatisch ein neues Arbeitsverhältnis von unbeschränkter Dauer. Möchten Sie das Arbeitsverhältnis mit Ablegen der Abschlussprüfung also beenden, dürfen Sie den Auszubildenden nach bestandener Prüfung nicht mehr in Ihrem Betrieb beschäftigen.  AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSE Achtung bei regulärem Ende IHK ZU SCHWERIN Jana Horn  0385 5103-416 horn@schwerin.ihk.de  ARBEITGEBERPFLICHT Freistellung für Abschlussprüfungen 32  Aus- und Weiterbildung Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2026

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