IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 05/06 2026

Bild: Adobe IHK ZU SCHWERIN Annett Reimer  0385 5103-213 reimer@schwerin.ihk.de  WAS KOMMT AUF UNS ZU? EU-Zollreform 2023 hat die EU-Kommission Vorschläge für die umfassende Reform der EU-Zollunion vorgelegt. Am 26. März 2026 haben sich der Rat der EU und das EU-Parlament auf eine neue Verordnung der zollrechtlichen Rahmenbedingungen der EU geeinigt. Die Reform ist eine Reaktion auf den derzeitigen Druck, dem die EU-Zollbehörden ausgesetzt sind. Dazu gehören der enorme Anstieg des Handelsvolumens, insbesondere im Bereich des elektronischen Handels, die schnell wachsende Zahl von EU-Normen, die an der Grenze kontrolliert werden müssen, sowie die sich verändernden geopolitischen Gegebenheiten. Im Einzelnen lauten die Ziele der EUZollreform wie folgt:  Reduzierung des Verwaltungsaufwands und Vereinfachung der Verfahren für die Wirtschaftsbeteiligten, Verbraucher und Zollbehörden  Stärkung des EU-Zollrisikomanagements für finanzielle und nichtfinanzielle Risiken durch EU weite Echtzeiteinsicht in die gesamte Lieferkette und deren Analyse  Verbesserung des Zugangs zu Zolldaten und ihrer Nutzung für strategische Maßnahmen, zur Verbesserung der zollamtlichen Überwachung und zur Gewährleistung eines integrierten Risikomanagementkonzepts  Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den elektronischen und den traditionellen Handel hinsichtlich des Zolls  Gewährleistung eines wirksamen EU-weiten Schutzes AUSGEWÄHLTE MASSNAHMEN DER EU-ZOLLREFORM  NEUE EU-ZOLLDATENPLATTFORM Eine einzige Online-Umgebung für die Bündelung der von der Wirtschaft bereitgestellten Daten über die Produkte und Lieferketten, sodass die Behörden einen vollständigen Überblick über die Lieferketten und den Warenverkehr erhalten. Die EU-Zolldatenplattform wird ab 2028 zunächst in eingeschränkter Form für Sendungen des elektronischen Handels eingerichtet. Die Wirtschaftsbeteiligten sollen die EU-Zolldatenplattform ab dem 1. Januar 2032 freiwillig nutzen können. Eine verpflichtende Verwendung der Plattform ist ab dem 1.Januar 2038 geplant.  NEUE EU-ZOLLBEHÖRDE Die neue EU-Zollbehörde wird die EU-Zolldatenplattform verwalten sowie für das operative Risikomanagement und die Datenverwaltung zuständig sein und die Umsetzung der vereinfachten Verfahren unterstützen. Im März 2026 wurde Lille in Frankreich als Sitz der EU-Zollbehörde ausgewählt.  „TRUST & CHECK“ – WIRTSCHAFTSBETEILIGTE Die Kategorie „Trust & Check“ stärkt das bereits bestehende Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) für vertrauenswürdige Händler. Die „Trust & Check“- Händler sollen von einer Reihe Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Zollabwicklung profitieren.  ZOLLREGELUNGEN FÜR DEN ELEKTRONISCHEN HANDEL Online-Plattformen werden zu Schlüsselakteuren, um sicherzustellen, dass Waren, die online in die EU verkauft werden, alle Zollverpflichtungen erfüllen. So werden beispielsweise digitale Plattformen zu „fiktiven Einführern“ erklärt, die für alle Zollformalitäten und Zahlungen verantwortlich sind. Neben diesen Maßnahmen sind im Zuge der EU-Zollreform weitere Änderungen geplant. Weiterführende Informationen finden Interessierte auf der Homepage der IHK zu Schwerin. (Dok. 7023464) Die Reform soll in den kommenden 10 bis 15 Jahren schrittweise umgesetzt werden. Abschaffung zollfreier Kleinsendungen ab 1. Juli 2026 Eine vorgezogene und bereits ab diesem Jahr geltende Maßnahme im Zuge der EU-Zollreform ist die Abschaffung von zollfreien Kleinsendungen. Ab dem 1. Juli 2026 werden Einfuhren von Kleinsendungen unter 150 Euro Wert aus Drittländern in die EU nicht mehr zollfrei sein. Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Dezember 2025 beschlossen, dass der vorübergehende Zollsatz in Höhe von 3 Euro auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben wird. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert. Zusätzlich ist, wie bislang auch, die Einfuhrumsatzsteuer abzuführen. International  39 Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2026

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