IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 05/06 2026

Bild: IHK IHK ZU SCHWERIN Thilo Krüger  0385 5103-514 krueger@schwerin.ihk.de Öffentliche Aufträge sollen künftig einfacher, schneller und digitaler vergeben werden können. Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, öffentliche Investitionen schneller auf den Weg zu bringen und Vergabeverfahren zu entlasten. Das Gesetz soll öffentliche Beschaffungen vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen oder künftig stärker in diesem Markt aktiv werden möchten, können sich daraus praktische Änderungen ergeben.  HÖHERE WERTGRENZE FÜR DIREKTAUFTRÄGE Ein zentrales Element ist die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro netto. Solche Aufträge können damit ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben werden. Für Unternehmen kann dies kleinere Beschaffungen beschleunigen. Zugleich gewinnt die Sichtbarkeit gegenüber öffentlichen Auftraggebern an Bedeutung, etwa durch aktuelle Leistungsprofile, Referenzen und eine klare Darstellung des eigenen Angebots. Außerdem sollen Nachweis- und Dokumentationspflichten reduziert und digitale Verfahren weiter ausgebaut werden. Das kann insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern. Gleichwohl bleibt es wichtig, Vergabeplattformen regelmäßig zu beobachten, Unterlagen aktuell zu halten und interne Zuständigkeiten für Ausschreibungen, Fristen und Nachweise klar zu regeln.  LOSGRUNDSATZ BLEIBT, WIRD ABER PUNKTUELL FLEXIBILISIERT Der mittelstandsfreundliche Losgrundsatz bleibt grundsätzlich erhalten. Öffentliche Aufträge sollen also weiterhin möglichst in Teil- und Fachlose aufgeteilt werden. Für bestimmte Infrastruktur- und Verkehrsinfrastrukturvorhaben wird jedoch eine zusätzliche Ausnahme vorgesehen, wenn zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe erforderlich machen. Diese Regelung soll bis zum 30. September 2027 evaluiert werden.  ÄNDERUNGEN BEIM RECHTSSCHUTZ Auch der Rechtsschutz wird angepasst. Hat die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag abgelehnt, soll die sofortige Beschwerde künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Vergabeverfahren können dadurch schneller abgeschlossen werden. Für Unternehmen bedeutet dies zugleich, dass Vergabeunterlagen frühzeitig geprüft und mögliche Beanstandungen rechtzeitig geltend gemacht werden sollten.  DIGITALE SOUVERÄNITÄT ALS NEUES ZUSCHLAGSKRITERIUM Neu aufgenommen werden zudem Aspekte der „digitalen Souveränität“ als mögliches Zuschlagskriterium. Dies kann vor allem bei IT- und Digitalprojekten Bedeutung gewinnen. Die praktische Anwendung dürfte allerdings noch Auslegungsfragen aufwerfen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge gewinnen möchten, sollten ihre Vergabeorganisation überprüfen: Werden relevante Vergabeplattformen beobachtet? Sind Referenzen und Nachweise aktuell? Gibt es klare Zuständigkeiten für Ausschreibungen und Fristen? Gerade wenn Vergabeverfahren schneller werden, kommt es auf eine gute Vorbereitung und kurze Reaktionszeiten an.  BEGRÜSSENSWERTES VORHABEN Schnellere Vergabeverfahren 40  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2026

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkyOTU0Ng==