IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 05/2023

Eine Grundlage für die Sicherung von betrieblichen Abläufen ist die Schaffung und der Erhalt von sicheren Arbeitsbedingungen. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig. Ziel ist es, die Beschäftigten wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz erfüllen.  ARBEITSSCHUTZGESETZ Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgebenden, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden und für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Der Arbeitgebende unterweist die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und trifft Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen. Bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gibt das Arbeitsschutzgesetz den Unternehmen Gestaltungsspielräume, um den unterschiedlichen Gegebenheiten eines jeden Betriebes gerecht werden zu können. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, z. B. bei Maßnahmen für:  eine sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung,  einen sicheren Arbeitsmitteleinsatz,  für Lärmschutz,  zur arbeitsmedizinischen Vorsorge,  zur Lastenhandhabung oder  für den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen enthalten,  die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, ist Gegenstand des Produktsicherheitsgesetzes.  GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebenden zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über die vorhandenen Gefährdungen klar zu werden, damit die "richtigen" Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Die Beurteilung der jeweiligen Gefahrenfaktoren und das Vorgehen hängt von der Betriebsart und der Betriebsgröße ab und ist damit individuell zu beurteilen. Der Arbeitgebende muss über die erforderlichen Unterlagen verfügen, in denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.  EINIGE TIPPS ZUR IMPLEMENTIERUNG IM BETRIEB Ablauf der Gefährdungsbeurteilung: 1. das Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung 2. das Ermitteln der Gefährdungen 3. das Beurteilen der Gefährdungen 4. das Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen 5. das Durchführen der Maßnahmen 6. das Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen 7. das Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung Zu ermittelnde Gefährdungsfaktoren:  arbeitsstättenbezogene Risiken  arbeitsmittelbezogene Risiken  tätigkeitsbezogene Risiken  psychische Belastungsfaktoren Inhalt der Dokumentation:  wer hat mit welcher Methode (wie) die Belastungsermittlung bzw. Risikoerhebung durchgeführt  was wurde betrachtet, sprich sind die Inhalte vollständig (Betrachtung aller Gefährdungsfaktoren)  wann wurde die Belastungsermittlung durchgeführt  Hinweis auf die Überprüfung: Wann ist eine Folgeerhebung geplant?  separate Dokumentation für jede Tätigkeitsgruppe (gleichartige Tätigkeiten können zusammengefasst sein)  HIER FINDEN SIE RAT UND HILFE Um den Arbeitgeber bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen, gibt es ein vielfältiges und differenziertes Angebot von Handlungsanleitungen bei:  Als erste Anlaufstelle bei Fragen zum Arbeitsschutz: Ihre zuständige Berufsgenossenschaft (BG)  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (Online-Portal Gefährdungsbeurteilung www.gefaehrdungsbeurteilung.de bietet Handlungsempfehlungen, Checklisten und weitere Informationen)  Arbeitsschutzbehörden der Länder (LAGuS MV)  Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung  Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: www.gda-portal.de  Arbeitsprogramm Psyche: www.gda-psyche.de  zahlreichen gewerblichen Anbietern IHK ZU SCHWERIN Kristin Just  0385 5103-206 just@schwerin.ihk.de Bilder: Pixabay 22  Titelthema Wirtschaftskompass 05 | 2023

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