IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 09/2023

Bild: Pixabay Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Programm „KOMPASS“ mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus für Soloselbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige geraten durch Marktveränderungen oder veränderte wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen relativ schnell in existenzielle Gefährdungslagen. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen manchmal auch an Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Durch „KOMPASS“ sollen hauptberuflich tätige SoloSelbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere SoloSelbstständigkeit zu schaffen.  BIS ZU 90 PROZENT FÖRDERUNG VON QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Soloselbstständigen orientieren und zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells beitragen. Der Zuschuss beträgt in Westmecklenburg bis zu 90 Prozent der förderfähigen Maßnahmen bzw. maximal 4.500 Euro. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:  Die Soloselbstständigen haben Ihren Wohnsitz und üben ihre Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus.  Zum Zeitpunkt der Scheckvergabe sind die Soloselbstständigen seit mindestens 2 Jahren am Markt.  Die Soloselbstständigen haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.  Die Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben.  ANTRAGSVERFAHREN Zu Beginn des Antragsverfahrens wenden sich die Soloselbstständigen an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch stellt die Anlaufstelle einen Qualifizierungsscheck für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme aus. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe wurden folgende Anlaufstellen in Mecklenburg-Vorpommern benannt:  BilSE-Institut für Bildung und Forschung GmbH, Güstrow, www.bilse.de  Landesverband Kreative MV e.V., Schwerin, www.kreative-mv.de  AGENTUR DER WIRTSCHAFT Gesellschaft für Personalentwicklung und Personalintegration (ADW) mbH, Schwerin, www.adwi.de  Unternehmerverband Norddeutschland MecklenburgSchwerin e.V., Schwerin, www.uv-mv.de  FÖRDERPROGRAMM KOMPASS Neue Weiterbildungsförderung für Soloselbstständige IHK ZU SCHWERIN Frank Witt  0385 5103-306 witt@schwerin.ihk.de Existenzgründung & Unternehmensförderung  35 Wirtschaftskompass 09 | 2023

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