IHIK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 10/2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte am 10. Juli 2023 den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der globalen Mindeststeuer veröffentlicht. Dieser hat gegenüber dem zuvor veröffentlichten „Diskussionsentwurf“ weitergehende Präzisierungen und flankierende Maßnahmen wie eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze und die Abschaffung der Lizenzschranke aufgenommen. Die IHK-Organisation hat gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft hierzu erneut Stellung genommen und dabei für die Unternehmen wichtige Nachbesserungen gefordert. Mit dem neuen Mindeststeuergesetz (MinStG) soll eine globale Mindeststeuer für große Konzerne geschaffen werden, welche ab dem 1. Januar 2024 eine Besteuerung von zunächst niedrig besteuerten Gewinnen von 15 Prozent vorsieht. Grundlage hierfür ist die sogenannte Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU vom 15. Dezember 2022, die inhaltlich auf den aktuellen Arbeiten der OECD/Inclusive Framework (IF) aufbaut.  DAS NEUE MINDESTSTEUERGESETZ Der Mindeststeuer unterliegen inländische Geschäftseinheiten von großen Unternehmensgruppen mit einem Gruppenumsatz oberhalb von 750 Millionen Euro. Erfasst werden sowohl international als auch nur national tätige Unternehmensgruppen. Die Mindestbesteuerung erfolgt durch drei Instrumente: einer (vorrangigen) „Primärergänzungssteuer“, einer „Sekundärergänzungssteuer“ und einer „nationalen Ergänzungssteuer“. Die Berechnung der Mindeststeuer erfolgt auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung (zum Beispiel IFRS) sowie bestimmter steuerlicher Anpassungen. Um den Bürokratieaufwand der betroffenen Unternehmen zu reduzieren und das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, sind umfangreiche „Safe-Harbour-Regelungen“ vorgesehen, das heißt reduzierte Anforderungen, bei deren Erfüllung der Steuerpflichtige von der Vollanwendung der Regeln befreit ist. Bei einer nicht ordnungsmäßigen Übermittlung des Mindeststeuer-Berichts können Geldbußen von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Der Referentenentwurf sieht – über die Mindeststeuer hinaus – noch weitere Maßnahmen vor, wie zum Beispiel die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) in § 8 Abs. 5 Außensteuergesetz (AStG) von 25 Prozent auf 15 Prozent oder die Abschaffung der Lizenzschranke in § 4j Einkommensteuergesetz (EStG).  UNTERNEHMEN FORDERN NACHBESSERUNGEN In einer Stellungnahme vom 21. Juli 2023 hat die IHKOrganisation darauf hingewiesen, dass die neue Mindeststeuer erhebliche technische und bürokratische Belastungen bei den betroffenen Unternehmen auslöst und die hierzu erforderlichen Umstellungsarbeiten in den Unternehmen nur schwer bis Jahresende abgeschlossen werden können. Zwar wurden wichtige Verbesserungen Polen hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Außenhandelspartner für die Wirtschaft in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Das Handelsvolumen zwischen Polen und MV ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und liegt inzwischen bei über 1,6 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst Polens Wirtschaft aktuell stärker als die deutsche Wirtschaft. Im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine gewinnt Polen an strategischer Bedeutung. Sind Sie mit Ihrem Unternehmen noch nicht in Polen aktiv oder planen Sie Ihre Geschäftskontakte im Land auszubauen, dann kommen Sie mit und überzeugen sich selbst von der Dynamik und der Innovationsfähigkeit der polnischen Wirtschaft bei der Unternehmensreise vom 17. - 19. Oktober 2023 ins polnische Stettin. Im Mittelpunkt der Unternehmensdelegationsreise stehen das Produzierende Gewerbe, Stahl- und Metallbau, die Maritime Wirtschaft sowie das Transport- und Logistikgewerbe, aber auch Querschnittsbranchen, wie etwa die IT-Wirtschaft und die Elektroindustrie, sind herzlich eingeladen. Auf der Agenda stehen eine organisierte Kooperationsbörse sowie Unternehmensbesuche bei BQ - Anbieter von industriellen Automatisierungslösungen im Bereich Maschinenbau (https://bq-electric.com) sowie bei Europa Systems - Systemintegrator und Hersteller von Automatisierungslösungen in Lagerräumen und Produktionslogistik (https://europasystems.de/).  NACHBESSERUNG GEFORDERT Globale Mindestbesteuerung auf der Zielgeraden Unternehmerreise nach Polen Weitere Informationen sowie Registrierungsmöglichkeit für die Kooperationsbörse unter: www.ihk.de/ schwerin.de Dok.-Nr.: 5871658. IHK ZU SCHWERIN Henrike Güdokeit  0385 5103-215 guedokeit@schwerin.ihk.de Bild: Pixabay 34  International Wirtschaftskompass 10 | 2023

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