IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 03/04 2026

Die Digitalisierung im Außenhandel erreicht einen weiteren Meilenstein: Das internationale Zollpassierscheinheft ATA-Carnet wird vollständig digital. Nachdem die Antragstellung bereits seit 2023 über das eCarnet elektronisch möglich ist, steht nun der offizielle Systemwechsel auf das digitale ATA-Carnet (dCarnet) bevor. Im Dezember 2025 informierte die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (DG TAXUD) die World Customs Organization (WCO) sowie die Internationale Handelskammer (ICC), dass die EU-Mitgliedstaaten ab dem 31. März 2026 bereit sind, das digitale Carnet-System der ICC zu nutzen. Der offizielle Start war jedoch noch an die Zustimmung wichtiger Drittstaaten gebunden – darunter die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen. Diese Zustimmung liegt nun vor. Damit sind die formalen Voraussetzungen für die internationale Einführung erfüllt.  TESTPHASE AB JUNI 2026 Für Unternehmen in Deutschland beginnt die Umstellungsphase bereits in Kürze. Ab Februar 2026 werden die deutschen Zollämter auf das neue Verfahren vorbereitet. Zum 1. Juni 2026 startet eine gemeinsame Testphase von Wirtschaft und Zollverwaltung. In diesem Zeitraum laufen Papier-Carnet und digitales Carnet parallel, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Bis Ende 2027 soll das dCarnet vollständig implementiert sein. Die Abwicklung erfolgt dann ausschließlich digital über die kostenfreie ATA-Carnet-App der ICC. Medienbrüche, physische Dokumente und manuelle Stempelprozesse gehören damit der Vergangenheit an.  WAS BEDEUTET DAS FÜR UNTERNEHMEN? Für exportierende Unternehmen, Messeaussteller und Dienstleister mit temporären Warensendungen bringt die Digitalisierung spürbare Effizienzgewinne. Prozesse werden beschleunigt, der administrative Aufwand sinkt und die Transparenz entlang der Zollkette steigt. Insbesondere bei kurzfristigen Einsätzen oder internationalen Messebeteiligungen dürfte das digitale Verfahren Flexibilität und Planungssicherheit erhöhen. Unternehmen können sich bereits jetzt in der ATA-Carnet-App (verfügbar im App Store) registrieren und mit der Anwendung vertraut machen. Ergänzende Informationen, eine Prozessübersicht sowie Hintergrundmaterialien stellt die IHK unter www.ihk.de/schwerin (Dok.- Nr. 6956306) bereit. Zusätzlich führen Erklärvideos der ICC Schritt für Schritt durch das neue Verfahren. Mit der vollständigen Digitalisierung des Carnet-Verfahrens setzt die internationale Zollgemeinschaft ein deutliches Signal für moderne, medienbruchfreie Handelsprozesse – ein Schritt, der den grenzüberschreitenden Warenverkehr nachhaltig verändern dürfte. Handel, Investitionen und Kooperationen reichen heute selbstverständlich über Ländergrenzen hinweg. Dabei kann es leicht zu komplizierten internationalen Streitigkeiten kommen: Lieferungen bleiben aus, werden nicht bezahlt oder etwas Anderes läuft schief. Dann braucht es eine neutrale Instanz, die zwischen den Parteien vermittelt und ggf. den Streit entscheidet. Nationale Gerichtsverfahren stoßen dabei oft an ihre Grenzen – etwa, weil Urteile im Ausland selten vollstreckt werden können. Hinzu kommt, dass Verfahren in fremden Sprachen geführt werden müssen oder gar grundsätzliche Zweifel an der Neutralität staatlicher Gerichte bestehen können. Lange Verfahrensdauern, hohe Kosten und fehlende Vertraulichkeiten in solchen Prozessen belasten Geschäftsbeziehungen zusätzlich.  STREITBEILEGUNG Für international tätige Unternehmen wird der Streitfall damit zu einem wirtschaftlichen Risiko, das Zeit, Kosten und Marktchancen unmittelbar beeinflusst. Um solche Unwägbarkeiten zu minimieren, greifen Unternehmen aller Größen weltweit auf Schiedsverfahren zurück. Diese ermöglichen nicht nur eine neutrale Streitbeilegung außerhalb der Überlastungen staatlicher Gerichtsbarkeit, sondern sichern auch die internationale Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen. Klare Verfahrensstrukturen, zeitliche Planbarkeit und Vertraulichkeit machen Schiedsverfahren zu einem bewährten Instrument, um internationale Wirtschaftskonflikte zu lösen.  BUNDESWEIT EINHEITLICH, WELTWEIT ANERKANNT In dieser Linie steht auch die Einrichtung des bundesweit einheitlichen und international vernetzten Schiedsangebots aller Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Auslandshandelskammern (AHKs): Mit dem Schiedsgerichtshof bei der Industrie- und Handelskammer (DIHK) steht eine volldigitale, kostengünstige, schnelle und zweisprachige Plattform zur Verfügung, um nationale wie internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zu behandeln. Leitkriterien hierbei sind Rechtssicherheit, Attraktivität auch für den Mittelstand und durchgehende Effizienz aus Nachfragersicht.  STARTDATUM STEHT Das Carnet wird volldigital  DER SCHIEDSGERICHTSHOF BEI DER DIHK Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten Bilder: Pixabay/Maxmann; Freepik Informationsangebot für Unternehmen: In unserem „ExportEspresso“ am 21. April 2026 ab 10 Uhr (digital) stellen wir Ihnen den Prozess in der Anwendung vor. Den Einwahllink finden Sie unter www. ihk.de/schwerin in der Veranstaltungsdatenbank. IHK ZU SCHWERIN Annett Reimer  0385 5103-213 reimer@schwerin.ihk.de International  37 Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2026

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