IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 09/10 2026

Bilder: Mit der am 23. Juli 2026 in Kraft getretenen Förderrichtlinie unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte und Auszubildender. Gegenstand der neuen Richtlinie ist die aktive Gewinnung von Drittstaatsangehörigen, die in einem Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern entweder eine qualifizierte berufliche Ausbildung oder eine unbefristete Beschäftigung aufnehmen. Die Anwerbung Drittstaatsangehöriger wird als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt. Sie dient der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen, als auch des Erwerbs, des Ausbaus und der Festigung von Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf die Fachkräfteakquise.  ZUWENDUNGSEMPFÄNGER Empfänger dieser Zuwendung sind u. a. natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, sowie Personen- und Kapitalgesellschaften und weitere juristische Personen des privaten Rechts mit bis zu 249 Beschäftigten. Voraussetzung ist hier, dass das Unternehmen seinen Sitz oder eine Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern hat. Die anzuwerbende Person darf zum Zeitpunkt der Antragstellung weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union haben und keine Staatsangehörigkeit eines EUMitgliedsstaates besitzen.  HÖHE DER ZUWENDUNG Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten:  bis zu 9 Beschäftigten: 8.000 Euro  10 bis 49 Beschäftigen: 6.000 Euro  50 bis 249 Beschäftigte: 4.000 Euro Je Zuwendungsempfänger können maximal drei Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Unter der Voraussetzung, dass die Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse mind. 6 Monate bestand haben.  ANTRAGSVERFAHREN Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landesamt für Gesundheit und Soziales) gestellt.  VERPFLICHTUNGEN Mit dieser Förderung sind unter anderem folgende Verpflichtungen verbunden:  Mit dem Zuwendungsbescheid ist der Ausbildungs- oder unbefristete Beschäftigungsvertrag vor der Einreise zu schließen  Die Grundsätze fairer Anwerbung gem. „Standards Anwerbung Mecklenburg-Vorpommern“ vom 25. Februar 2026 sind einzuhalten  Liegt bei der anzuwerbenden Person noch kein Sprachniveau B2 vor, ist die Teilnahme an weiterführenden Sprachkursen zu ermöglichen.  FACHKRÄFTEGEWINNUNG AUS DRITTSTAATEN Neue Förderung 30  Aus- und Weiterbildung Wirtschaftskompass 09 | 10 | 2026

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