IHK-Wirtschaftsmagazin WIKO - Ausgabe 09/10 2026

Bilder: AdobeStock; pixelio/Andreas Hermsdorf Eine erfolgreiche Berufsorientierung endet mit einer Berufswahlentscheidung. Die Interessen unserer Jugendlichen, deren Leistungen und das Angebot der Wirtschaft der Region sollten sich dabei möglichst optimal decken. So kann ein guter Start in ein langes Berufsleben erfolgen. Gerade in einem Flächenland wie MecklenburgVorpommern ist diese Entscheidung mit einer ersten räumlichen Trennung vom Elternhaus verbunden. Der Ausbildungsbetrieb befindet sich an einem anderen Ort, die zuständige Berufsschule ebenfalls. Es entstehen also Wege und zusätzliche Kosten für viele junge Menschen. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellt eine Möglichkeit dar, finanzielle Belastungen abzufedern. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann während der gesamten Zeit der beruflichen Ausbildung genutzt werden. Auszubildende können sie beziehen, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag des Auszubildenden erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit Schwerin zu stellen. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind. Auch für das neue Berufsausbildungsjahr werden Ausbildungsverträge mit allen Schulabschlüssen abgeschlossen. Es stellt sich erfahrungsgemäß schnell heraus, ob das Leistungsvermögen der Auszubildenden für die Anforderungen im Ausbildungsberuf, speziell der theoretischen Ausbildung an der Berufsschule ausreicht. Gerade im Berufstheoretischen- und Grundlagenteil an der Berufsschule können fachliche Lücken oder Leistungsprobleme auftreten. Für solche Fälle gibt es Hilfe – die Assistierte Ausbildung (ASA) und die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)! Es handelt sich dabei um eine Form von Nachhilfe in der Berufsausbildung. Die Agentur für Arbeit stellt in jedem Jahr Fördermöglichkeiten zur Überwindung von Leistungsproblemen in Westmecklenburg zur Verfügung. Es geht dabei um gezielten Förder- und Stützunterricht. Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die ohne diese Förderung eine Berufsausbildung nicht erfolgreich absolvieren bzw. beenden können. Ausbildungsunternehmen setzen sich bitte mit der Agentur für Arbeit in Verbindung. Im Auftrag der Agentur für Arbeit bieten erfahrene Bildungsträger den Stützunterricht in Westmecklenburg an. Die aktuellen Angebote sind im Internet veröffentlicht.  BERUFSAUSBILDUNGSBEIHILFE Kosten in der Ausbildung abmildern  ASSISTIERTE AUSBILDUNG (ASA) UND AUSBILDUNGSBEGLEITENDEN HILFE (ABH) Unterstützung bei der Berufsausbildung IHK ZU SCHWERIN Heidrun Lehnert  0385 5103-414 lehnert@schwerin.ihk.de IHK ZU SCHWERIN Petra Schemath  0385 5103-413 schemath@schwerin.ihk.de Aus- und Weiterbildung  31 Wirtschaftskompass 09 | 10 | 2026

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