Leistungen erbracht, so ist diese auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Absatz 2 Satz 2) ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen. (3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 7) wiederholt werden. SECHSTER ABSCHNITT: SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 30 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse der IHK zu Schwerin sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 58 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung zu versehen. § 31 Prüfungsunterlagen (1) Auf Antrag ist dem Prüfling binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1, 15 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Bescheides nach § 27 Absatz 1 bzw. § 28 Absatz 1. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt. (2) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrechtliche Vorschriften zur Archivierung bleiben unberührt. § 32 Prüfung von Zusatzqualifikationen Die Vorschriften dieser Prüfungsordnung gelten entsprechend für die Abnahme von Prüfungen gem. § 49 BBiG (Zusatzqualifikationsprüfungen). Das Ergebnis der Prüfung nach § 37 BBiG bleibt unberührt. § 33 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Wirtschaftskompasshaft der IHK zu Schwerin in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Prüfungsordnung für Abschluss- und Umschulungsprüfungen vom 9. September 2020 außer Kraft. Schwerin, den 02.06.2026 gez. Matthias Belke gez. Lisa Haus Präsident Hauptgeschäftsführerin Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV. Schwerin, den 21.07.2026 Im Auftrag gez. Dr. Clauß ausgefertigt am: 21.07.2026 gez. Matthias Belke gez. Lisa Haus Präsident Hauptgeschäftsführerin 48 Recht & Steuern Wirtschaftskompass 09 | 10 | 2026
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