KÜNSTLICHE INTELLIGENZ VERÄNDERT DIE ANGRIFFSMETHODEN Das Bundeslagebild hebt außerdem die zunehmende Bedeutung künstlicher Intelligenz hervor. KI kann von Angreifern genutzt werden, um Phishing-Nachrichten überzeugender zu formulieren, Angriffe zu automatisieren, Schwachstellen schneller zu identifizieren oder Schadsoftware weiterzuentwickeln. Dadurch sinken technische Einstiegshürden, während Geschwindigkeit und Qualität der Angriffe steigen können. Gerade Phishing bleibt damit ein ernstzunehmendes Risiko. Früher waren betrügerische E-Mails häufig an sprachlichen Fehlern oder ungewöhnlichen Formulierungen zu erkennen. Durch KI können solche Nachrichten heute deutlich professioneller, persönlicher und glaubwürdiger wirken. WIE KÖNNEN UNTERNEHMEN SICH SCHÜTZEN? Unternehmen sollten Cybersicherheit als Bestandteil ihrer allgemeinen Risikovorsorge behandeln. Dabei müssen nicht alle Maßnahmen hochkomplex sein. Schon grundlegende Vorkehrungen können das Risiko deutlich verringern: Mehr-Faktor-Authentifizierung nutzen: Besonders für E-Mail-Konten, Cloud-Dienste, Online-Banking, Buchhaltungssysteme und Administrationszugänge sollte eine zusätzliche Absicherung eingerichtet werden. Updates und Sicherheitslücken im Blick behalten: Betriebssysteme, Software, Router, Firewalls und andere IT-Komponenten sollten regelmäßig aktualisiert werden. Backups erstellen und testen: Datensicherungen sollten automatisiert erfolgen, vom laufenden System getrennt gespeichert und regelmäßig auf Wiederherstellbarkeit geprüft werden. Zugriffsrechte begrenzen: Beschäftigte sollten nur Zugriff auf die Daten und Systeme erhalten, die sie für ihre Arbeit tatsächlich benötigen. Beschäftigte sensibilisieren: Phishing, gefälschte Zahlungsaufforderungen, manipulierte Rechnungen oder angebliche Änderungen von Bankverbindungen sollten regelmäßig thematisiert werden. Notfallplan vorbereiten: Unternehmen sollten wissen, wer im Ernstfall intern und extern zu informieren ist, welche Systeme priorisiert wiederhergestellt werden müssen und welche ersten Maßnahmen zu ergreifen sind. IM ERNSTFALL: BESONNEN HANDELN Kommt es zu einem Cyberangriff, sollten Unternehmen nicht unkoordiniert reagieren. Wichtig ist, Systeme nicht vorschnell neu aufzusetzen, mögliche Spuren nicht zu vernichten und fachkundige Unterstützung einzubeziehen. Auch eine Strafanzeige sollte geprüft werden. Für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern steht die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC MV) des Landeskriminalamts MV als spezialisierte Anlaufstelle zur Verfügung. FAZIT Das Bundeslagebild Cybercrime 2025 macht deutlich: Cyberangriffe bleiben eine dauerhafte Herausforderung für die Wirtschaft. Besonders kleine und mittlere Unternehmen geraten in den Fokus der Täter. Absolute Sicherheit gibt es nicht. Unternehmen können aber viel dafür tun, Angriffe zu erschweren, Schäden zu begrenzen und im Ernstfall schneller wieder handlungsfähig zu werden. IHK ZU SCHWERIN Thilo Krüger 0385 5103-514 krueger@schwerin.ihk.de ZENTRALE ANSPRECHSTELLE CYBERCRIME MV 03866 64-4545 cybercrime.lka@polmv.de Recht & Steuern 47 Wirtschaftskompass 07 | 08 | 2026
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